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Kurzbeschreibung
Zur Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers steuerlich abzugsfähig sind, kann der Arbeitgeber auf Wunsch seines Arbeitnehmers eine Bescheinigung für das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers ausstellen. Die Bescheinigung des Arbeitgebers ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, erleichtert dem Finanzamt aber die Beurteilung.
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