Zusammenfassung
Erst Mitte Januar 2025 wurde das Unterschriftenverfahren zur Tarifeinigung 2024 abgeschlossen und die Tarifeinigung damit in rechtsgültige Tarifverträge umgesetzt. Bereits am 14. und 15. März 2024 fand in Bad Homburg die Endrunde in den Tarifverhandlungen zum TV-H statt. Beteiligt waren auf der einen Seite das Land Hessen, auf der anderen Seite die Gewerkschaften ver.di, dbb, GEW, IG BAU und GdP. Der Tarifvertrag betrifft unmittelbar 56.000 Beschäftigte des Landes Hessen.
Die Tarifeinigung sieht neben der Entgelterhöhung und einem Inflationsausgleichsgeld zahlreiche weitere materielle und strukturelle Elemente in Bezug auf die Weiterentwicklung der Fachkräfteoffensive und Attraktivitätssteigerung wie auch des sonstigen Tarifrechts vor. Davon unterscheidet sich die Tarifeinigung von der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023.
1 Laufzeit und Entgelt
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026) verständigt. Dies bedeutet, dass die nächste Entgeltrunde zum TV-H voraussichtlich im Frühjahr 2026 verhandelt wird.
Es wurden 2 Erhöhungen vereinbart. Die erste Erhöhung der Tabellenentgelte findet zum 1. Februar 2025 in Höhe von 200,00 Euro statt. Für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-H beträgt die Erhöhung 100,00 Euro. In einem zweiten Schritt erfolgt zum 1. August 2025 eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent. Für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-H beträgt die zweite Erhöhung 50,00 Euro.
Neben diesen tabellenwirksamen Entgeltsteigerungen haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Inflationsausgleichssonderzahlung verständigt. Der "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" wurde – aufgrund der Eilbedürftigkeit – bereits am 15. März 2024 unterschrieben. Er sieht im Grundsatz für Beschäftigte des TV-H Zahlungen in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro vor. Für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-H beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung 1.500,00 Euro. Die Auszahlungen erfolgten in 3 Tranchen zu je 1.000,00 Euro (unter den TV-H fallende Beschäftigte) bzw. 500,00 Euro (Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-H) mit dem Tabellenentgelt der Monate Mai 2024, Juli 2024 und November 2024. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf die Jahressonderzahlung entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs. Die Zahlungen sind nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz steuerfrei.
2 Änderungen im Manteltarifrecht
2.1 Fachkräfteoffensive und Attraktivitätssteigerung
2.1.1 Verhandlungsverlauf
Tarifpolitischer Schwerpunkt des TV-H ist seit einigen Jahren die Attraktivitätssteigerung insbesondere für Fachkräfte. In den Tarifverhandlungen 2024 legte das Land Hessen den Gewerkschaften zahlreiche Vorschläge zur Weiterentwicklung des Hessentarifs und insbesondere auch zur Weiterentwicklung der hessischen Fachkräfteoffensive vor.
Das Land forderte, die Regelungen zu Stufenvorweggewährungen und Zulagen in § 16 Abs. 5 TV-H finanziell attraktiver und einfacher zu gestalten. Die im Zeitpunkt der Tarifverhandlungen geltende Regelung sollte dahingehend ausgeweitet werden, dass zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften Beschäftigte eine Zulage in Höhe von bis zu 30 Prozent ihres individuellen Tabellenentgelts erhalten können.
Das Land forderte außerdem eine Veränderung und Erweiterung der bisherigen "Kann-Regelung" des § 18 TV-H (Fachkräftezulage zur Gewinnung oder Bindung von Personal). Der bisherige § 18 TV-H beschränkte den Begünstigtenkreis auf Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure und Beschäftigte der IT. Das Land wollte den Begünstigtenkreis auf alle Beschäftigte ab der Entgeltgruppe 5 (Eingruppierung nach abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit) erweitern und die Zulage von bisher 20 Prozent der Stufe 2 auf 30 Prozent des individuellen Tabellenentgelts erhöhen.
Zusätzlich sollte die außertarifliche "Kann-Regelung" zur Gewährung einer Fachkräftezulage (zwecks Gewinnung oder Bindung von Personal) verändert, erweitert und sodann tarifvertraglich vereinbart werden. Die außertarifliche Regelung beschränkt den Begünstigtenkreis nämlich auf Beschäftigte mit Fachhochschul- oder Hochschulbildung. Das Land forderte auch hier, den Begünstigtenkreis auf alle Beschäftigte ab der Entgeltgruppe 5 (Eingruppierung nach abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit) zu erweitern und die Zulage von bisher 500,00 Euro monatlich auf 1.000,00 Euro monatlich zu erhöhen.
Die Gewerkschaften zeigten sich den Vorstellungen des Landes gegenüber sehr kritisch und wollten diesen nicht nähertreten.
2.1.2 Neufassung § 16 Abs. 5 TV-H
Nach intensiven Diskussionen einigten sich das Land und die Gewerkschaften auf einen Kompromiss: Die zwischen Land und Gewerkschaften nicht problematisierte Neufassung des § 16 Abs. 5 TV-H sieht vor, dass sowohl Gruppen von Beschäftigten als auch einzelnen Beschäftigten zur regionalen Differenzi...