Landessozialgericht verneint Arbeitsunfall nach Akku-Explosion im Homeoffice
Der Kläger war als Softwareentwickler beschäftigt. Er lebte in einer Wohnung in Berlin im 1. OG eines Mehrfamilienhauses. Das Wohnzimmer nutzte er als Homeoffice. Im Januar 2021 befand sich der Kläger gerade in einer Telefonkonferenz, als er bemerkte, dass Rauch in das Wohnzimmer eintrat. Er öffnete die Tür zum Wohnungsflur, um nach der Ursache zu schauen. In diesem Moment explodierten die beiden E-Roller-Akkus, die der Kläger neben seiner Wohnungstür (innerhalb der Wohnung) gelagert hatte, und es entstand eine Stichflamme. Wegen der starken Qualm-Entwicklung flüchtete der Kläger zum Fenster des Wohnzimmers und ließ sich schließlich vom Fensterbrett in den Innenhof fallen. Hierbei zog er sich Knochenbrüche an beiden Füßen zu. Die nachfolgenden Ermittlungen der Feuerwehr ergaben, dass der Brand auf einen Akku-Defekt zurückzuführen war.
Berufsgenossenschaft lehnt Arbeitsunfall ab
Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Berlin blieb ohne Erfolg.
Der 21. Senat des Landessozialgerichts hat mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 die ablehnende Entscheidung bestätigt. Die konkrete Verrichtung des Klägers zur Zeit des Unfalls habe nicht im inneren Zusammenhang mit seiner grundsätzlich versicherten, im Homeoffice ausgeübten Tätigkeit als Softwareentwickler gestanden. Der Sprung aus dem Fenster sei nicht mehr in eine hinreichend enge sachliche Beziehung mit der Telefonkonferenz zu bringen. Verletzungen habe er sich auch erst bei diesem Sprung zugezogen und nicht schon, als er – ggf. noch mit seinem Headset und während er die Telefonkonferenz fortführte - den verqualmten Flur betreten hatte. Bei dem Sprung aus dem Fenster habe der Kläger in erster Linie sein eigenes Leben retten wollen und damit ein überragend wichtiges privates Motiv verfolgt. Vollkommen nachrangig sei demgegenüber, dass er hierdurch (auch) seine Arbeitskraft erhalten wollte, um etwa die Telefonkonferenz fortsetzen zu können.
Keine Anerkennung als Arbeitsunfall trotz Homeoffice-Rechtsprechung
Eine Anerkennung als Arbeitsunfall komme auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Arbeitsunfällen im Homeoffice (Urteil v. 21.3.2024, B 2 U 14/21 R) in Betracht. Danach könnten zwar von privaten Gegenständen des Versicherten ausgehende Gefahren im Homeoffice versichert sein, wenn diese der beruflichen Tätigkeit dienend benutzt würden. Dies sei aber in Bezug auf die E-Roller-Akkus nicht anzunehmen. Unerheblich sei, dass der Kläger seinen E-Roller auch genutzt habe, um zur Arbeit zu fahren. Jedenfalls zum Zeitpunkt des Unfalls sei der E-Roller bzw. seien die Akkus nicht betriebsdienlich genutzt worden. Sie seien nicht dazu bestimmt gewesen, die Telefonkonferenz durchzuführen.
Urteil noch nicht rechtskräftig – Revision möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger kann beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen.
Hinweis: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 9.10.2025, L 21 U 47/23
-
Kosten für lasergestützte Kataraktoperation bei „Grauem Star“ sind beihilfefähig
181
-
Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften auf 2027 verschoben
129
-
Kein Anspruch von Beamten auf Chefarztbehandlung in der Reha
18
-
Beamtin bekommt keine Beihilfe für Gentest
17
-
Landessozialgericht verneint Arbeitsunfall nach Akku-Explosion im Homeoffice
12
-
Wann die Beihilfe Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Operation übernimmt
10
-
Ledige Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe bei künstlicher Befruchtung
9
-
Beihilfe zahlt nicht für Viagra
81
-
Kein Dienstunfall bei Verletzung während des Dienstsports
8
-
Lehrerin bekommt nicht jedes Jahr Beihilfe für neue Perücke
8
-
Sturz beim Kaffeetrinken kann ausnahmsweise unfallversichert sein
30.09.2025
-
Kein Dienstunfall bei Verletzung während des Dienstsports
07.08.2025
-
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall
03.07.2025
-
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst
01.07.2025
-
Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften auf 2027 verschoben
03.02.2025
-
Unfall nach Wochenendausflug auf dem Weg zur Abholung von Arbeitsschlüsseln kann versichert sein
01.10.2024
-
Keine Anerkennung eines Dienstunfalls für Feuerwehrmann wegen Einsatz bei Amokfahrt
05.09.2024
-
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern
05.07.2023
-
Abriss der Bizepssehne als Dienstunfall eines Postbeamten
04.08.2022
-
Zahl der Pensionäre im öffentlichen Dienst ist leicht gestiegen
21.12.2021