Meldung von Praktikanten in der Unfallversicherung

Grundsätzlich ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Praktika von vielen Faktoren abhängig. Relativ einfach verhält es sich bei Zwischenpraktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Hier bleibt der Student oder die Studentin während der Beschäftigung im Betrieb sozialversicherungsfrei, und zwar unabhängig von der Höhe des Entgelts oder der wöchentlichen Arbeitszeit. Lesen Sie hier, wovon die versicherungsrechtliche Bewertung von Praktikanten im Einzelnen abhängt.
Unfallversicherungspflicht bei unbezahltem Praktikum
Anders verhält es sich jedoch in der Unfallversicherung: Sie kennt dieses Sonderprivileg nicht. Hier ist es irrelevant, ob der oder die Arbeitnehmende als Studierender ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ausübt. Es besteht stets ein Unfallversicherungsschutz über das Praktikumsunternehmen.
Meldungen auch für ausschließlich UV-Versicherte
Seit der Integration der Unfallversicherung in das Arbeitgebermeldeverfahren müssen für Beschäftigte Meldungen abgegeben werden. Für die übrige Sozialversicherung sind diese Meldungen irrelevant, sofern ausschließlich die Unfallversicherungspflicht gegeben ist. Studierende sind also vom Arbeitgeber entsprechend zu melden.
Die Meldungen sind aber nicht in allen Fällen abzugeben. Sie fallen nur an, wenn dem Studenten bzw. der Studentin während des Zwischenpraktikums ein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Hinweis: Wird das Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt absolviert, entfällt die Meldepflicht.
Meldedaten der Unfallversicherung: Personengruppenschlüssel 190
Im Meldeverfahren ist der Personengruppenschlüssel (PGR) 190 zu verwenden. Der PGR 190 gilt außer für Studierende auch für andere Personenkreise. Der Beitragsgruppenschlüssel ist mit "0000" vorzugeben. Erhält der oder die beschäftigte Studierende während des Zwischenpraktikums ein Arbeitsentgelt, sind alle regulären Meldungen (z. B. Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung) an die zuständige Einzugsstelle abzugeben. Zwischenpraktikanten, die ein Arbeitsentgelt erhalten, wird daher nicht der Personengruppenschlüssel 105 (Praktikanten) zugeordnet.
Versicherungsfreiheit im Zwischenpraktikum
Von einem Zwischenpraktikum ist immer dann die Rede, wenn ein in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebener Ausbildungsteil während der Studienzeit absolviert werden muss. Übt ein Studierender sein Zwischenpraktikum im Betrieb aus, entsteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die studentische Ausbildung wird hier lediglich von der Hochschule in den Betrieb verlagert. Insoweit wird nicht von einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung gesprochen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wie Beschäftigungen zwischen Schule und Studium zu beurteilen sind
Beschäftigung von Praktikanten und Studenten aus dem Ausland
Studenten als Minijobber, Werkstudent oder Arbeitnehmer beschäftigen?
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund
46.330
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
20.338
-
Entgelttabelle TV-L
18.894
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
8.668
-
Entgelttabelle TV-V
8.575
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.6962
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
2.6281
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.863
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
1.505
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
1.277
-
ÖD-relevante Inhalte des Koalitionsvertrags 2025 für den öffentlichen Dienst
17.04.2025
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund
07.04.2025
-
Vergütung von Pausenzeiten nach TV-Ärzte/VKA
03.04.2025
-
Berliner Richter muss mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen
03.04.2025
-
Einkommensgrenze für Elterngeld erneut gesunken
02.04.2025
-
Arbeitgeberverband will "Leitplanken" bei Arbeitskämpfen
31.03.2025
-
Keine Höhergruppierung für Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums
26.03.2025
-
Bundesbeauftragte stellt Definition von Rassismus für deutsche Verwaltungen vor
21.03.2025
-
Kein Dienstunfall bei Reparaturversuch mit privatem Klappmesser
19.03.2025
-
Zollbeamter bekommt 13 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben
18.03.2025