
Die FDP prüft eine Verfassungsklage gegen das geplante Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen. Die rot-grüne Landesregierung will ihren umstrittenen Entwurf im Juli durch den Landtag bringen.
Die Sachverständigenanhörung in der vergangenen Woche im Landtag habe die Rechtsbedenken der FDP verstärkt, erläuterte FDP-Fraktionschef Christian Lindner.
Zahlreiche Experten hatten den Gesetzentwurf, der je nach Besoldungsgruppe unterschiedliche Anpassungen bis hin zu Nullrunden vorsieht, als verfassungswidrig eingestuft. In der kommenden Woche will die FDP versuchen, die CDU-Fraktion für eine gemeinsame Klage zu gewinnen.
FDP plant Normenkontrollverfahren
Lindner strebt ein sogenanntes abstraktes Normenkontrollverfahren an, bei dem subjektive Rechte nicht verletzt sein müssen. Dies kann laut Landesverfassung aber nur von der Landesregierung oder mindestens einem Drittel der Landtagsabgeordneten beantragt werden. Die FDP hat alleine nur 9,3 Prozent der Sitze. Auch mehrere Gewerkschaften erwägen bereits Verfassungsklagen.
Lindner begründete seinen Vorstoß mit den Tarifsteigerungen bei Angestellten des Öffentlichen Dienstes und in der Privatwirtschaft. «Die Beamtenschaft hat ein Recht auf einen fairen Anteil am Aufschwung.» Nur in einer finanziellen Notlage des Landes könnte davon abgewichen werden. «Angesichts von Rekordeinnahmen und Niedrigzinsen hat Rot-Grün dafür jedoch keine hinreichende Rechtfertigung», argumentierte der FDP-Landeschef. «Die Beamtenschaft von Land und Kommunen soll in Wahrheit die Zeche dafür zahlen, dass sich die Regierung Kraft einer Verwaltungsmodernisierung und ernsthaften Sparbemühungen verweigert.»
Position der CDU: Kein Schnellschuss
CDU-Landtagsfraktionschef Karl-Josef Laumann forderte die Landesregierung erneut auf, «den offenkundig verfassungswidrigen Gesetzentwurf zurückzuziehen», ließ Lindner aber auflaufen. Die CDU werde erst nach Verabschiedung des Gesetzes über das weitere Vorgehen entscheiden, kündigte er in einer Mitteilung an. Das Thema eigne sich «nicht für einen Schnellschuss aus der Hüfte», sondern müsse sorgfältig juristisch geprüft werden.
«Ich kann mir nicht vorstellen, dass Rot-Grün bewusst ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz verabschieden will», meinte Laumann. Die Landesregierung müsse ihren Entwurf überarbeiten. Vorbild sei das Saarland: «Dort haben Landesregierung und Gewerkschaften sich auf ein sachgerechtes und verfassungskonformes Vorgehen verständigt.»
Landesregierung zeigt sich unbeeindruckt
Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) ist von der Androhung eines Normenkontrollverfahrens nicht beeindruckt: «Ich nehme den orientierungslosen Oppositionspopulismus zur Kenntnis», kommentierte er die Äußerungen. «Das einzig stabile bei FDP und CDU ist, dass sie immer dagegen sind.» Er sprach von einem «Abbau von Einkommensunterschieden der Beamten und Angestellten». Die Opposition mache dagegen Front, mache sich aber gleichzeitig für eine Ausdünnung des öffentlichen Dienstes stark. «Wir wollen den öffentlichen Dienst auf Dauer leistungsfähig, aber auch bezahlbar halten. Dazu müssen wir sagen, was geht und was nicht!»
Pläne der Landesregierung
Die Landesregierung will die neuen Angestelltentarife im Öffentlichen Dienst nur auf die unteren Beamtenbesoldungsgruppen bis A 10 komplett übertragen. Für zwei mittlere Gruppen ist nur eine leichte Erhöhung, für die oberen Dienstgruppen ab A 13 sind zwei Nullrunden vorgesehen. Die Angestellten erhalten in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 5,6 Prozent mehr Geld. Die Beamten protestieren seit Wochen gegen die Ungleichbehandlung.
Schlagworte zum Thema: Nordrhein-Westfalen, Beamte, Gerichtsverfahren, Klage, Besoldung
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