Gesetz zur Stärkung von Ausbildung und Weiterbildung

Das Land will dem Wandel in der Arbeitswelt mit einer verbesserten Förderung für Beschäftigte und Ausbildungssuchende begegnen. Dafür wurde das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" verabschiedet. Vorgesehen sind ab 2024 unter anderem Reformen der Weiterbildungsförderung, eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld.

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 dem "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 23. Juni 2023 verabschiedet, nachdem der Ausschuss für Arbeit und Soziales zuvor Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen hatte. Mit dem Gesetz sollen die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt erweitert und ergänzt werden.

Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuerungen: eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Das geplante Recht auf bezahlte Bildungszeit wurde nicht umgesetzt. Die Reform der Weiterbildungsförderung, das Qualifizierungsgeld und wesentliche Teile der Ausbildungsgarantie starten zum 1. April 2024.

Weiterbildungsgesetz beinhaltet sogenannte Ausbildungsgarantie

Eine Berufsausbildung ist zentrale Voraussetzung für einen Berufseinstieg. Zu vielen jungen Menschen gelingt der Übergang in eine Ausbildung nicht oder nicht unmittelbar. Mit dem Gesetz wird eine Ausbildungsgarantie eingeführt - wobei es sich nicht um einen Rechtsanspruch handelt. Die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses bleibt unangetastet.

Vor allem die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen junge Menschen aber künftig stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen. Teil der Ausbildungsgarantie ist zudem eine Förderung von berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben und ein Mobilitätszuschuss.

Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben sollen gefördert werden. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen junge Menschen gezielt bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung beraten. 

Für angehenden Auszubildenden soll es mit einem Mobilitätszuschuss leichter werden, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernt liegenden Regionen anzunehmen. Auszubildende sollen im Zuge des Mobilitätszuschusses zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.

Außerbetriebliche Ausbildung als "ultima ratio"

Die außerbetriebliche Ausbildung soll erweitert werden, sodass mehr junge Menschen auch ohne regulären Ausbildungsplatz entsprechende Perspektiven bekommen. Laut Gesetz soll diese "ultima ratio" bleiben - der Fokus liegt weiterhin auf betrieblichen Ausbildungen.

Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit

Die Einführung eines Qualifizierungsgeldes soll Unternehmen ab dem 1. April 2024 unterstützen, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, die Unternehmen ihre Mitarbeitenden aber durch die richtige Weiterbildung weiterbeschäftigen können. Arbeitgeber können unabhängig von der Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten, diese für eine Weiterbildung freistellen und während dieser Zeit das Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Betriebe werden so von den Entgeltzahlungen entlastet, tragen dafür aber die Weiterbildungskosten.

Fördervoraussetzungen sollen ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten des Betriebes und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag sein. Vorgesehen ist ein Mindestumfang von 120 Stunden, um das Qualifizierungsgeld zu erhalten. Die Förderdauer umfasst bis zu 3,5 Jahre, sodass auch der Erwerb neu qualifizierender Berufsabschlüsse auf gleichem Qualifikationsniveau möglich ist. 

In der Höhe soll sich das Qualifizierungsgeld am Kurzarbeitergeld anlehnen und wird als Lohnersatz während einer Weiterbildung in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes ausgezahlt. Optional können Arbeitgeber es aufstocken.

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Reform der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Die Voraussetzungen für die aktuelle Weiterbildungsförderung Beschäftigter sind kompliziert. Das neue Gesetz soll diese vereinfachen. Unter anderem soll die Transparenz der Förderung erhöht werden: durch feste Fördersätze je nach Betriebsgröße und weniger Förderkombinationen. Da Weiterbildungsbedarf in nahezu allen Wirtschaftsbereichen besteht, soll künftig bei der Fördermöglichkeit auf die Voraussetzung einer Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel oder einer Weiterbildung in einem Engpassberuf verzichtet werden.

Änderungen für kleinere Betriebe

Durch einen im Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommenen Änderungsantrag der Ampelfraktionen gilt künftig unter anderem, dass Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sich nicht mehr an Lehrgangskosten beteiligen müssten. Zuvor lag die Grenze bei zehn Arbeitskräften.

Kurzarbeit für Weiterbildung nutzen

Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz wurde 2020 der mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz zwischenzeitlich erweiterte § 106a SGB III eingeführt. Ziel dieser Regelung ist es, einen Anreiz zu schaffen, die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildungen zu nutzen. Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten entsprechende Weiterbildungen anbieten, werden danach die während der Kurzarbeit von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte und darüber hinaus in Abhängigkeit von der jeweiligen Betriebsgröße die Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet. Diese Regelung wurde um ein Jahr verlängert bis zum 31. Juli 2024.

(Noch) Kein Recht auf bezahlte Bildungszeit

Vorerst nicht umgesetzt wurde hingegen die von Arbeitsminister Heil angekündigte Bildungszeit nach österreichischem Vorbild. Beschäftigte sollten sich nach seiner Vorstellung ein Jahr bezahlt weiterbilden können.


Jahreswechsel 2023-2024: In unserem Überblick erfahren Sie, welche HR-relevanten Gesetze und Änderungen in Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung Sie im Blick haben sollten.


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Schlagworte zum Thema:  Gesetz, Weiterbildung, Ausbildung, Jahreswechsel