Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirkt, bleibt aber hinter den Zielen zurück

Der derzeitige und zukünftige Fachkräftebedarf in Deutschland kann nur durch Zuwanderung gedeckt werden. Laut Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wäre eine Nettozuwanderung von 400.000 Personen jährlich notwendig, um das derzeitige Erwerbspersonenpotenzial bis 2060 zu halten.
Um die Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Ländern zu steigern, wurde im März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) eingeführt und im Juni 2023 reformiert. Unter anderem wurden mit dem Gesetz die Voraussetzungen der erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige gelockert und Verfahren für die Einwanderung vereinfacht.
Studie untersucht Wirkung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Forscher des IAB haben nun untersucht, wie sich das Gesetz seit seiner Einführung im Jahr 2020 auf die Erwerbsmigration ausgewirkt hat. Dafür wurde ein Ansatz entwickelt, der Unterschiede im Migrationspotenzial der verschiedenen Herkunftsländer nutzt, um die Wirkungen des FEG von anderen Einflussfaktoren zu unterscheiden.
Die Ergebnisse sprechen dafür, dass das FEG eine signifikant positive Wirkung auf die Erwerbsmigration aus Drittstaaten hatte. Für andere Migrationskategorien ohne Erwerbsbezug gab es keinen vergleichbaren Effekt. Die geschätzte Wirkung des FEG erklärt je nach dem Migrationspotenzial der Herkunftsländer zwischen 10 und 70 Prozent des Anstiegs der Erwerbsmigration.
Signifikanter Anstieg der Erwerbsmigration aus Drittstaaten
Legt man für das Migrationspotenzial den Medianwert der Herkunftsländer zugrunde und rechnet die Wirkung auf alle Herkunftsländer hoch, so kann das FEG etwa 10.500 bzw. 31 Prozent der im Jahr 2022 neu ausgestellten erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel erklären. Diese Zahl gilt jedoch nur unter starken Annahmen und ist daher lediglich als Richtwert für die ungefähre Größenordnung zu verstehen. Detaillierte Angaben zur Methodik und den Ergebnissen der Studie finden sich im IAB-Forschungsbericht 25/2024.
Zum Vergleich: Die Bundesregierung geht im 2019 beschlossenen und im März 2020 in Kraft getretenen FEG von 25.000 zusätzlichen Fachkräften pro Jahr aus, im Gesetz zur Weiterentwicklung des FEG von 2023 sogar von jährlich 50.000 zusätzlichen Fachkräften.
FEG bleibt dennoch weit hinter den Zielen zurück
Auch wenn das FEG zu einem statistisch signifikanten Anstieg der Erwerbsmigration aus Drittstaaten geführt hat, reicht der Umfang der Erwerbsmigration dennoch bei weitem nicht aus, um den Folgen des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen und das Erwerbspersonenpotenzial zu stabilisieren. Die Wirkung des Gesetzes bleibt zudem deutlich hinter den Erwartungen und den gesteckten Zielen des Bundesregierung zurück.
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