
Die Landesregierung Baden-Württembergs hat den Entwurf für ein Bildungszeitgesetz zur Beratung an den Landtag übergeben.
«Mit dem Gesetz wollen wir die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten in Baden-Württemberg erhöhen und fördern», teilte Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) mit. Die Bedeutung von lebenslangem Lernen sei in einer Wissensgesellschaft unbestritten. «Ihr tragen wir mit dem Gesetz Rechnung.»
5 Tage Freistellung pro Jahr
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch bekommen sollen, sich von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung freistellen zu lassen. Das Kabinett hatte die Pläne Anfang November beschlossen.
Die Arbeitgeber waren gegen die Pläne Sturm gelaufen und hatten im Sommer einen Gegenentwurf zur Bildungszeit vorgestellt. Dieser sah unter anderem die Förderung benachteiligter Jugendlicher und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung vor.
Die Verdi-Landesbezirkschefin Leni Breymaier begrüßte die Einbringung des Entwurfs in den Landtag. Es sei eine gute Nachricht, dass «nach vierzig Jahren darben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg dann das Recht haben werden, sich beruflich, politisch und fürs Ehrenamt fortzubilden», teilte Breymaier mit.
Schlagworte zum Thema: Bildung, Urlaub, Baden-Württemberg
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