Obwohl Personalaufwendungen nicht brutto an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, werden sie in der Buchhaltung in voller Höhe erfasst.

Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung) schuldet steuerrechtlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich deren Abführung an das Finanzamt. Deshalb zählen diese Abgaben zu den Löhnen und Gehältern.

 
Praxis-Beispiel

Typische Personalaufwendungen

Im Folgenden sehen Sie einige typische Personalaufwendungen:

  • Löhne/Gehälter, Bezüge für geleistete Arbeitszeit

    • Löhne, Gehälter, Bezüge
    • Überstundenvergütungen und Zeitzuschläge
    • Zulagen für Beamte
    • Vermögenswirksame Leistungen
  • Löhne/Gehälter für andere Zeiten

    • Weihnachtsgeld
    • Urlaubsgeld
  • Sachbezüge

    • Individuelle Essenszuschüsse
    • Freie Unterkunft und Verpflegung
    • Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung
    • Dienstwohnungen
  • Sonstige Aufwendungen mit Lohn-, Gehalts- oder Bezugscharakter

    • ABM-Kräfte
    • Praktikanten
    • Nebenamtliche oder nebenberufliche Kräfte
    • Freie Mitarbeiter

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