Obwohl Personalaufwendungen nicht brutto an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, werden sie in der Buchhaltung in voller Höhe erfasst.
Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung) schuldet steuerrechtlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich deren Abführung an das Finanzamt. Deshalb zählen diese Abgaben zu den Löhnen und Gehältern.
Typische Personalaufwendungen
Im Folgenden sehen Sie einige typische Personalaufwendungen:
Löhne/Gehälter, Bezüge für geleistete Arbeitszeit
- Löhne, Gehälter, Bezüge
- Überstundenvergütungen und Zeitzuschläge
- Zulagen für Beamte
- Vermögenswirksame Leistungen
Löhne/Gehälter für andere Zeiten
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
Sachbezüge
- Individuelle Essenszuschüsse
- Freie Unterkunft und Verpflegung
- Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung
- Dienstwohnungen
Sonstige Aufwendungen mit Lohn-, Gehalts- oder Bezugscharakter
- ABM-Kräfte
- Praktikanten
- Nebenamtliche oder nebenberufliche Kräfte
- Freie Mitarbeiter
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