Wenn Sie nach dem Nutzen von Fortbildung fragen, kommt der Begriff "Evaluation" ins Spiel. Darunter versteht man das Erfassen und Bewerten von Prozessen und Ergebnissen zur Wirkungskontrolle, Steuerung und Reflexion im Bildungsbereich. Erfasst wird dabei im Regelfall mithilfe von Seminarkritikbögen, Checklisten oder Interviews. Wichtig ist, dass die Ergebnisse tatsächlich (kurz) dokumentiert werden und es nicht etwa nur bei einer mündlichen Feedbackrunde nach dem Seminar bleibt.

Große Schwierigkeiten bereitet in der Praxis die Bewertung. Diese erfolgt typischerweise durch den Vergleich einer Soll-Vorgabe (was soll durch die Fortbildung erreicht werden?) mit dem tatsächlichen Ergebnis der Fortbildung (was ist erreicht worden?). Wie für jeden Controllingprozess ist ein klares Ziel notwendig, an dem anschließend der ermittelte Ist-Wert gemessen werden kann. Derartige konkrete Zielvereinbarungen werden im Vorfeld von Qualifizierungsmaßnahmen bisher jedoch nur sehr wenig eingesetzt.

Es gibt weitere Gründe, warum Evaluation von Fortbildung noch eher selten zu finden ist. Das liegt einerseits daran, dass offensichtliche Wirkungen nicht dokumentiert werden. Wenn jemand nach dem Besuch einer PC-Schulung bessere Listen, Grafiken oder Tabellen erstellen oder nach der Teilnahme an einem SGB II-Seminar komplizierte Einkommensberechnungen fehlerfrei durchführen kann, ist klar erkennbar, dass die Fortbildung erfolgreich war. Durch diese Offensichtlichkeit erscheint eine Evaluation nicht mehr notwendig.

Tipp: Fordern Sie die Personalentwickler oder verantwortlichen Führungskräfte dennoch auf, auch diese Ergebnisse schriftlich festzuhalten.

Hinzu kommt, dass gelungene Fortbildung oftmals gar nicht mehr wahrgenommen wird. Wenn Sie Ihr Finanzberater kompetent über die neuesten Anlagemöglichkeiten berät oder der Arzt Ihres Vertrauens bei Ihnen erfolgreich eine Operation durchführt, ist das für Sie selbstverständlich. Das entspricht Ihrer Erwartungshaltung. Und wenn der Mitarbeiter in der Beschaffungsstelle die komplizierten vergaberechtlichen Vorschriften richtig anwendet oder einem Beamten eine Beihilfe korrekt gewährt wird, wird dies als normal betrachtet. Man gewöhnt sich schnell an gute Leistungen. Voraussetzung dafür sind aber entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen.

Diese Konstellation führt zu einer paradoxen Situation: Ein Personalentwickler, der so frühzeitig Qualifizierungsmaßnahmen initiiert, dass gute Leistungen selbstverständlich sind und es erst gar nicht zu Problemen kommt, hätte wohl große Schwierigkeiten, gerade diese Fortbildung zu rechtfertigen, weil ja alles "läuft". Auf der anderen Seite kann natürlich niemand ernsthaft fordern, dass "das Kind erst in den Brunnen fallen" muss, um damit die Notwendigkeit einer Fortbildung zu unterstreichen. Auch hier ist es wichtig, die durchgeführten Qualifizierungen zu dokumentieren.

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