
Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen. Die neue Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing der Verbands eco e.V. gibt einen Überblick über den Paragrafendschungel – und Tipps für die praktische Umsetzung.
Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall können sie bis zu 20 Millionen Euro reichen.
Überblick im Paragrafendschungel
Grundsätzlich muss der Versender etwa auch Folgendes beachten: Allein die Erteilung der Einwilligung des Adressaten genügt nicht. Die Einwilligung muss so eingeholt werden, dass sie zur Überzeugung eines Gerichts nachgewiesen werden kann (Beweisbarkeit). Allein die Einwilligung irgendeiner Person genügt ebenfalls nicht. Es muss nachgewiesen werden, dass gerade der Empfänger und nicht möglicherweise ein Dritter unter dessen Namen beziehungsweise E-Mail-Adresse die Einwilligung erteilt hat (Kongruenz: Anmelder – (späterer) Empfänger).
Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt - etwa die BGH-Urteil zu automatisierten E-Mail-Antworten. Einen Überblick im Paragrafendschungel soll die neueste „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ bieten. Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele.
EU-Datenschutz-Grundverordnung hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing.
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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing. Sie gilt direkt und unmittelbar und sieht bei Datenschutzverstößen und damit in Zusammenhang stehenden rechtswidrigen Werbemaßnahmen drastisch erhöhte Bußgelder vor. Neben dieser neuen Verordnung gibt das Handbuch einen erweiterten Überblick zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz sowie eine weltweite Opt-In- / Opt-Out-Liste.
Permission ist der Schlüssel
So einfach der Grundsatz „E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung“ klingt, so anspruchsvoll ist die Umsetzung im Detail. Die Autoren setzen sich deshalb intensiv mit den Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung im Kontext der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinander. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen zur Gestaltung eines Newsletters und erklären das Öffnungs- und Klickverhalten sowie die Auftragsdatenverarbeitung bei der Einbindung von Dienstleistern gemessen und verbessert werden kann.
Wie sich die Öffnungraten im Newsletterversand verbessern lassen
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Die inzwischen 6. Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird seit ihrem ersten Erscheinen im Jahr 2002 regelmäßig überarbeitet. Bisher wurden mehr als eine Million Exemplare in gedruckter und elektronischer Form verteilt. Sie steht kostenlos auf der Webseite der CSA auf Deutsch und Englisch zum Download zur Verfügung:
Ein PDF der detailierten Eco-Richtlinie finden Sie hier
Schlagworte zum Thema: E-Mail-Werbung, E-Mail-Marketing, EU-Datenschutzverordnung
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