Wohnungspolitische Informationen 44/2015 GdW | Wohnungspolitische Information

Bereits 2013 haben Bundestag und Bundesrat das neue Meldegesetz verabschiedet. Nach einer längeren Übergangsfrist tritt es zum 1. November 2015 in Kraft. Kern der Neuregelung für Mieter und Vermieter ist die Wiedereinführung der sogenannten Vermieterbestätigung. Mieter müssen von November an bei der Anmeldung im zuständigen Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen. Dafür hat der Mieter höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Eine melderechtliche An- oder Abmeldung bei den Bürgerdiensten der Stadt wird ohne die Bestätigung unmöglich sein.

Weitere Themen:

Bärbel Höhn, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 
im Deutschen Bundestag, hat der wi drei Fragen beantwortet.

Zahlenspiegel: Mietpreisindex, Wohnungsbaugenehmigungen und mehr – die wichtigsten Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft für den Monat Oktober.

Tag der Wohnungswirtschaft: Am 11. November 2015 steht in Berlin das Thema  Flüchtlingsunterbringung im Mittelpunkt der GdW-Jahreshauptveranstaltung.


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Aktuelle Ausgabe 51/2019
WI 51 2019
Wohnungspolitische Information   19.12.2019

Der deutsche Immobilienmarkt entwickelt sich weiter dynamisch. ...

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