Die für Wohnungsbau zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer haben bei der Bauministerkonferenz am 20. und 21. Oktober 2016 gegenüber dem Bund die Notwendigkeit bekräftigt, dass bei der Novellierung des Energieeinsparrechts eine hohe Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Betriebskosten vereinbar sein muss. Dabei gehe es um Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Vereinfachung.
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Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft für den Monat Oktober.