Die Koalitionspartner haben sich in der Nacht zum 6. Juni 2016 auf Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeinigt. Demnach sollen über eine Verordnungsermächtigung künftig Mieterstrommodelle ermöglicht werden. Mieter könnten dann aus Gebäude-Photovoltaikanlagen des Vermieters Strom vom Dach beziehen, ohne dass die volle EEG-Umlage fällig wird.
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