Wohnungspolitische Informationen 23/2015 | Wohnungspolitische Information

Am 1. Juni 2015 ist das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse in Kraft getreten. Die Regelung  gilt zunächst nur in Berlin. Die übrigen Bundesländer haben von der bereits seit Ende April  bestehenden Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht, per Rechtsverordnung Gebiete mit  angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen die Miete bei einer Neuvermietung auf maximal 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau beschränkt sein soll.

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Lebensbedingungen: Der demografische Wandel droht die Kluft zwischen wachsenden und schrumpfenden Regionen zu vergrößern.

Sachsen: Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat seine neue  Imagekampagne „Wir geben Städten Gesicht und Seele“ gestartet.

Flüchtlinge: Die Wohnungswirtschaft im Südwesten fordert Ausnahmen in der  Genehmigungspraxis für Unterkünfte, um Gestaltungsmöglichkeiten nutzen zu können.


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Aktuelle Ausgabe 51/2019
WI 51 2019
Wohnungspolitische Information   19.12.2019

Der deutsche Immobilienmarkt entwickelt sich weiter dynamisch. ...

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