Am 1. Juni 2015 ist das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse in Kraft getreten. Die Regelung gilt zunächst nur in Berlin. Die übrigen Bundesländer haben von der bereits seit Ende April bestehenden Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen die Miete bei einer Neuvermietung auf maximal 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau beschränkt sein soll.
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