Die Bundesländer haben in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keine grundlegenden Einwendungen erhoben. Allerdings forderten sie, die EEG-Umlage für Strom aus zumeist privaten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien um 85 Prozent zu reduzieren. Dies würde der besonderen Bedeutung der Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien Rechnung tragen.
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