Wohnungspolitische Informationen 17/2015 | Wohnungspolitische Information

Die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 geregelte Übergangsfrist für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen läuft zum 1. Mai 2015 aus. Wenn Vermieter oder Verkäufer die erforderlichen Energiekennwerte ab diesem Zeitpunkt in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht angeben, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

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erwartet.

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Aktuelle Ausgabe 51/2019
WI 51 2019
Wohnungspolitische Information   19.12.2019

Der deutsche Immobilienmarkt entwickelt sich weiter dynamisch. ...

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