Die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 geregelte Übergangsfrist für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen läuft zum 1. Mai 2015 aus. Wenn Vermieter oder Verkäufer die erforderlichen Energiekennwerte ab diesem Zeitpunkt in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht angeben, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
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