Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Damit sind vor allem Änderungen beim Handling der Energieausweise verbunden. Ab Mai 2014 erstellte Energieausweise müssen dann auch Energieeffizienzklassen enthalten. Die Effizienzklassen und weitere Kennwerte aus dem Energieausweis werden zudem zu Pflichtangaben bei kommerziellen Immobilienanzeigen.
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