Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf einige Änderungen an der geplanten Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgeschlagen. Danach soll die Obergrenze der Gebäudeherstellungskosten, um die Förderung nutzen zu können, von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Entwurf der Bundesregierung auf 2.600 Euro gesenkt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung soll maximal 1.800 Euro statt 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
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