
Die Bundesregierung will zum 1.1.2016 das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Wohngeldreform im Jahr 2009 anpassen. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. begrüßte die geplante Erhöhung, forderte jedoch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen des Wohngelds.
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag sagte GdW-Präsident Axel Gedaschki, die Höhe des Wohngelds müsse regelmäßig an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Zunächst war eine Überprüfung alle zwei Jahre in der Diskussion, laut dem ursprünglichen Referentenentwurf sollte das Wohngeld dann alle vier Jahre geprüft werden. Mittlerweile ist der Aspekt weggefallen.
Ohne eine regelmäßige Prüfung der Höhe des Wohngeldes sei es laut GdW nicht möglich, mit diesem Instrument angemessenes und familiengerechtes Wohnen für einkommensschwache Haushalte zu sichern. Der Verband appellierte daher an die Politik, das Wohngeld zu dynamisieren und jährlich entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung weiterzuentwickeln. Darüber hinaus sprach er sich dafür aus, die Heizkosten beim Wohngeld stärker zu berücksichtigen.
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