WEG-Reform: Mehr E-Mobilität und neue Chancen für Verwalter

Die Reform des alten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) war überfällig. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist auch ein wichtiges Puzzleteil bei der Förderung der Elektromobilität. Und bietet Chancen für Verwalter.

Nicht nur Anbieter sind der Meinung, dass der Elektromobilität (E-Mobilität) die Zukunft gehört. Viel wichtiger: Die Politik sieht in der Elektromobilität einen Gamechanger bei der Klimapolitik. Sie wird gefördert werden – auch gegen Widerstände. Die Immobilienwirtschaft wird die Integration des Themas "gesundes Leben" mit möglichst viel E-Mobilität in die Welt der Immobilien in den kommenden Jahren massiv erleben.

Verwalter sollten frühzeitig auf den "Zug der E-Mobilität“ aufspringen – und zwar am besten, bevor die große Welle der Nachfrage möglicherweise zur Verknappung von handwerklichen Ressourcen führt. Wer rechtzeitig auf E-Anschlüsse in Wohnquartieren umrüstet, investiert außer in den persönlichen Zeitvorteil in ein Mobilitätskonzept als wertsteigernde Maßnahme, das den Mietern und Eigentümern der Immobilie direkt zugutekommt. Schließlich wird der Großteil der Ladevorgänge am Arbeitsplatz oder eben zu Hause stattfinden – und nicht öffentlich an Straßen und Plätzen.

Die rechtliche Seite

Jeder Eigentümer und Mieter hat einen Rechtsanspruch auf die entsprechende Ladeinfrastruktur für E-Autos (WEMoG). Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt zudem die technische Auf- und Umrüstung im Neubau und Bestand im Rahmen der vorhandenen Park- und Stellplatzzahlen. Rechtlich ist das durchaus machbar, das neue WEG schafft einige Vereinfachungen für die Verwalter. Wir wissen, es genügt die einfache Mehrheit in der WEG, das Ausbremsen des geplanten Vorhabens in der WEG-Anlage durch einen Eigentümer gehört damit der Vergangenheit an.

Für den E-Ladeanschluss zahlen müssen am Ende nur die Eigentümer anteilig, die der Maßnahme zugestimmt haben. Diejenigen, die nicht zugestimmt (und gezahlt) haben, dürfen jedoch von der beschlossenen baulichen Maßnahme auch nicht profitieren. Alle Wohnungseigentümer müssen aber die Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil in jedem Fall tragen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen worden ist.

Die technische Seite

Größere Herausforderungen liegen – zumindest bei der Erstinstallation von E-Ladepunkten – insbesondere in der technischen Umrüstung und Absprachen mit dem Netzbetreiber. Genutzt wird der freie Ladepunkt-Kommunikationsstandard OCCP (Open Charge Protokoll), die größte Effizienz entsteht, wenn das Laden in der Gesamtheit der WEG-Anlage gleich zu Beginn mitgedacht wird.

Immobilienverwaltungen haben in aller Regel zwei Optionen bei Aufbau und Betrieb entsprechender E-Mobilitätslösungen. Entweder sie lagern den Betrieb der Ladeinfrastruktur an einen Full-Service-Anbieter aus, oder sie übernehmen das Betreiben selbst. Im ersten Fall wird die Ausgestaltung der Ladelösung externen Dienstleistern überlassen, im letzten Fall besteht mehr Flexibilität auch bei späteren Anpassungen. Jede Immobilie hat hierbei andere Voraussetzungen. Beratung ist hier wichtig, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat hier Kontakte.

Wie bei (fast) allen neuen Gesetzen gibt es auch bei der WEG-Novelle Ungenauigkeiten in der Auslegung, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Was, wenn zum Beispiel ab einer bestimmten Anzahl von Ladesäulen das Stromnetz erweitert werden muss, oder einzelne Eigentümer nachträglich in die Nutzung einer bereits erbauten Ladestation einsteigen wollen? Wie dann zum Beispiel mit der bereits erfolgten Erstinvestition verfahren werden soll, und was die Neunutzer dann bezahlen, wird sicherlich nicht nur Ingenieurbüros beschäftigten.

Schlagworte zum Thema:  Digital Real Estate, Elektromobilität