
Am 19. und 20. Juni 2012 veranstaltet der VdW Rheinland Westfalen in Düsseldorf das 11. VdW-Forum Wohnungswirtschaft.
Leitfragen des Kongresses sind u.a.: Werden die Mittel der Wohnraumförderung reduziert? Welche Förderschwerpunkte werden gesetzt? Wird der Einsatz erneuerbarer Energien auch im Gebäudebestand zur Pflicht werden? U.a. Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) und Rainer Schmeltzer (SPD) werden dazu in einer wohnungs-, bau- und stadtentwicklungspolitischen Runde der Landtagsfraktionen Stellung nehmen. Im Rahmen der Veranstaltung werden zudem verschiedene Workshops zum Thema energetische Sanierung, Wohnen im Alter, Wohnen im Quartier und neue Finanzierungsmodelle in der Wohnungswirtschaft stattfinden. Teil des Programms ist ferner eine Abendveranstaltung im Düsseldorfer Variéte-Theater Apollo - für Fußballfans werden die entscheidenden Spiele der Gruppe D übertragen.
Schlagworte zum Thema: Kongress
- Thüringen: Wohnungsmieten liegen unter dem Bundesdurchschnitt
- In eigener Sache: "Tag der Wohnungswirtschaft" auf der IFH/Intherm
- Hessen: Initiative fordert bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbau
- Kommentar: Grundsteuerreform in nur eineinhalb Jahren
- ProPotsdam knackt Marke von 1.000 Neubauwohnungen
- Düsseldorf: Wogedo stellt 59 Wohnungen in Unterrath fertig
- Berlin: Degewo baut "Variowohnungen" für Studierende und Azubis
- Volkswagen Immobilien platziert "Grüne Schuldscheine" am Kapitalmarkt
- Start-up-Ideen für die Wohnungswirtschaft gesucht
- Berlin: Neues Quartier für Hauptstadtzentrum geplant
- Schadensersatzanspruch Vermieter gegen Mieter nach Auszug
- Videoüberwachung durch Vermieter: Mieter müssen Überwachungskamera nicht dulden
- Asbest im Bodenbelag entfernen: Kosten, Vorschriften, Gesundheitsgefahren
- WEG-Abrechnung: Notwendiger Inhalt laut § 28 WEG
- BilRUG: Umsatzerlöse neu definiert
- § 14 Nr.1 WEG, § 22 Abs.1-3 WEG: Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- Nebenkostenabrechnung: Messen und Abrechnen von Wärmepumpen
- BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 3, 573 Abs. 2: Ordentliche Kündigung; Zahlungsverzug
- BGB §§ 543, 546: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede
- BGB § 553 Abs. 1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung
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