
Am 10. Mai 2014 war Saison-Auftakt für das Sportprogramm „move!“. Das Programm wird vom Saga GWG Tochterunternehmen ProQuartier organisiert und bietet pro Jahr rund 300 kostenfreie Treffs in 20 Stadtteilen an.
Regelmäßig angebotene Sportarten sind Fußball, Klettern, Fitness und Boule. Professionelle Trainer begleiten die Teilnehmer aus der Nachbarschaft. Kostenlose Sporttreffs für Anwohner im Rahmen von „move!“ veranstaltet SAGA GWG seit weit mehr als zehn Jahren in vielen Stadtteilen. Der Sport im Quartier soll den nachbarschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Zur Saison-Eröffnung lädt das Wohnungsunternehmen zum Basketball und Fußball in den Audorfring in Hamburg-Horn. Mit dabei sind die Basketballer von den Hamburg Towers, dem neuen Profi Basketball-Club aus Hamburg Wilhelmsburg. Zudem finden ein Fußballturnier und ein Fußballgolfspiel statt. Abgerundet wird der Tag durch ein großes Grillfest für alle Teilnehmer.
Schlagworte zum Thema: Wohnungswirtschaft, Jugendarbeit, Quartier
- Thüringen: Wohnungsmieten liegen unter dem Bundesdurchschnitt
- In eigener Sache: "Tag der Wohnungswirtschaft" auf der IFH/Intherm
- Hessen: Initiative fordert bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbau
- Kommentar: Grundsteuerreform in nur eineinhalb Jahren
- ProPotsdam knackt Marke von 1.000 Neubauwohnungen
- Düsseldorf: Wogedo stellt 59 Wohnungen in Unterrath fertig
- Berlin: Degewo baut "Variowohnungen" für Studierende und Azubis
- Volkswagen Immobilien platziert "Grüne Schuldscheine" am Kapitalmarkt
- Start-up-Ideen für die Wohnungswirtschaft gesucht
- Berlin: Neues Quartier für Hauptstadtzentrum geplant
- Schadensersatzanspruch Vermieter gegen Mieter nach Auszug
- Videoüberwachung durch Vermieter: Mieter müssen Überwachungskamera nicht dulden
- Asbest im Bodenbelag entfernen: Kosten, Vorschriften, Gesundheitsgefahren
- WEG-Abrechnung: Notwendiger Inhalt laut § 28 WEG
- BilRUG: Umsatzerlöse neu definiert
- § 14 Nr.1 WEG, § 22 Abs.1-3 WEG: Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- Nebenkostenabrechnung: Messen und Abrechnen von Wärmepumpen
- BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 3, 573 Abs. 2: Ordentliche Kündigung; Zahlungsverzug
- BGB §§ 543, 546: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede
- BGB § 553 Abs. 1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden