
Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim und das Quartiermanagements der NH ProjektStadt den nationalen Preis für integrierte Stadtentwicklung und Baukultur 2012 „Stadt bauen. Stadt leben.“ in der Kategorie „Gebäude und Stadtraum“ erhalten.
Ausgezeichnet wurden sie für die Revitalisierung eines ehemaligen Transformatorenhauses der Deutschen Bahn in Bischofsheim. Das Gebäude wurde zu einem neuen Quartiers- und Vereinszentrum umgebaut, während der eineinhalb Jahre dauernden Umbauphase wurden auch Jugendliche und Langzeitarbeitslose in die Arbeiten einbezogen. Ziel des Projekts war eine Stärkung der Identität des Quartiers durch Belebung und Schaffung vielfältiger, attraktiver Angebote sowie der Erhalt des Erscheinungsbildes der Industriebauten.
Weitere Informationen: www.nh-projektstadt.de
Schlagworte zum Thema: Auszeichnung
- Thüringen: Wohnungsmieten liegen unter dem Bundesdurchschnitt
- In eigener Sache: "Tag der Wohnungswirtschaft" auf der IFH/Intherm
- Hessen: Initiative fordert bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbau
- Kommentar: Grundsteuerreform in nur eineinhalb Jahren
- ProPotsdam knackt Marke von 1.000 Neubauwohnungen
- Düsseldorf: Wogedo stellt 59 Wohnungen in Unterrath fertig
- Berlin: Degewo baut "Variowohnungen" für Studierende und Azubis
- Volkswagen Immobilien platziert "Grüne Schuldscheine" am Kapitalmarkt
- Start-up-Ideen für die Wohnungswirtschaft gesucht
- Berlin: Neues Quartier für Hauptstadtzentrum geplant
- Schadensersatzanspruch Vermieter gegen Mieter nach Auszug
- Videoüberwachung durch Vermieter: Mieter müssen Überwachungskamera nicht dulden
- Asbest im Bodenbelag entfernen: Kosten, Vorschriften, Gesundheitsgefahren
- WEG-Abrechnung: Notwendiger Inhalt laut § 28 WEG
- BilRUG: Umsatzerlöse neu definiert
- § 14 Nr.1 WEG, § 22 Abs.1-3 WEG: Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- Nebenkostenabrechnung: Messen und Abrechnen von Wärmepumpen
- BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 3, 573 Abs. 2: Ordentliche Kündigung; Zahlungsverzug
- BGB §§ 543, 546: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede
- BGB § 553 Abs. 1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden