Wohnen und Bauen: Re-Start für zwei KfW-Förderprogramme

Ab dem 20.2.2024 starten die Förderprogramme Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen des Bundesministerins für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wieder. Anträge können über die Website der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden.
Die Förderprogramme seien wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am 19. Februar in Berlin: "Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen."
Die KfW hatte wegen der Haushaltsperre für diese beiden Programme am 22.11.2023 in Abstimmung mit dem BMWSB einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp verhängt. Bereits bestätigte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse waren nicht betroffen.
Konkret ging es um die BMWSB-Programme:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Geywitz: Zuschuss für Standard "Altersgerechtes Haus"
Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen startete mit sechs Millionen Euro im Jahr 2022, lag bei neun Millionen Euro 2023 und wird laut Geywitz in diesem Jahr mit 15 Millionen Euro ausgestattet. "Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss", so die Ministerin weiter. Zum Start liegt der Zinssatz den Angaben zufolge bei zwei bis 2,5 Prozent je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 Prozent.
Damit Menschen möglichst lange im gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördert das Bauministerium zudem den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Im Jahr 2023 wurden der Ministerin zufolge rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser umgebaut: "In diesem Jahr stehen dafür 150 Millionen Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe aus dem vorigen Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal werden bis zu 6.250 Euro erstattet.
Förderstopps: Folge des BVerfG-Haushaltsurteils
Hintergrund für die Förderstopps war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.11.2023, in dem das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 und die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt für nichtig erklärt worden sind. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Daraufhin entschied das Bundesfinanzministerium, vorsorglich bestimmte Zusagen für kommende Jahre im Haushalt zu sperren.
Für zwei weitere im November 2023 auf Eis gelegte KfW-Förderprogramme aus dem Bereich Wohnen und Bauen gibt es bisher offiziell noch kein grünes Licht:
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
Förderprogramme des BMWSB – Ein Überblick
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