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Die Abrechnung von Wärme, Kälte und Warmwasser soll auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs mindestens einmal jährlich erfolgen.
Im Oktober 2012 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Energieeffizienzrichtlinie angenommen. Die neue Richtlinie soll dazu beitragen, das große Klimaziel zu erreichen, den Gesamtenergieverbrauch in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu verringern.
Die Mitgliedstaaten können bis Mitte 2014 die Bestimmungen dazu in ihrer nationalen Gesetzgebung verankern. Im Fokus steht, dass die Abrechnung von Wärme, Kälte und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs mindestens einmal jährlich erfolgt, damit Nutzer ihren Energieverbrauch beeinflussen und Verbrauchsinformationen in kürzeren Abständen erhalten.
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