
Die Degewo AG sucht innovative, außergewöhnliche und originelle Geschäftsideen und stellt den drei Gewinnern Gewerberäume ein Jahr lang mietfrei zur Verfügung. Noch bis zum 15. Oktober 2012 werden Bewerbungen für den Degewo-Gründerpreis entgegen genommen.
In der Brunnenstraße in Berlin Mitte, der Goethestraße in Charlottenburg-Wilmersdorf und der Wilhelminenhofstraße in Treptow-Köpenick befinden sich die drei Gewerberäume, die von den Existenzgründern zum 1. Januar 2013 bezogen werden können. Bewerben können sich Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Einzelhandel, IT, Mode oder Kreativwirtschaft. Zuzüglich zu der kostenlosen Nutzung der Gewerbefläche werden die Gewinner zwölf Monate lang bei ihrer Gründung von Experten begleitet und beraten. Die Ausschreibung unterstützt Existenzgründer bei dem Schritt in die Selbständigkeit, bietet aber auch gleichzeitig den Vorteil der Quartiersstabilisierung, da auf diesem Wege Leerstand verhindert wird.
Schlagworte zum Thema: Ausschreibung
- Freiburg: 148 neue Wohnungen entstehen in St. Georgen und Weingarten-West
- Thüringen: Wohnungsmieten liegen unter dem Bundesdurchschnitt
- In eigener Sache: "Tag der Wohnungswirtschaft" auf der IFH/Intherm
- Hessen: Initiative fordert bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbau
- Kommentar: Grundsteuerreform in nur eineinhalb Jahren
- ProPotsdam knackt Marke von 1.000 Neubauwohnungen
- Düsseldorf: Wogedo stellt 59 Wohnungen in Unterrath fertig
- Berlin: Degewo baut "Variowohnungen" für Studierende und Azubis
- Volkswagen Immobilien platziert "Grüne Schuldscheine" am Kapitalmarkt
- Start-up-Ideen für die Wohnungswirtschaft gesucht
- Schadensersatzanspruch Vermieter gegen Mieter nach Auszug
- Videoüberwachung durch Vermieter: Mieter müssen Überwachungskamera nicht dulden
- Asbest im Bodenbelag entfernen: Kosten, Vorschriften, Gesundheitsgefahren
- WEG-Abrechnung: Notwendiger Inhalt laut § 28 WEG
- BilRUG: Umsatzerlöse neu definiert
- § 14 Nr.1 WEG, § 22 Abs.1-3 WEG: Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- Nebenkostenabrechnung: Messen und Abrechnen von Wärmepumpen
- BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 3, 573 Abs. 2: Ordentliche Kündigung; Zahlungsverzug
- BGB §§ 543, 546: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede
- BGB § 553 Abs. 1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden