
Beim Marken Award der Immobilienbranche wurde die GAG Immobilien AG als "Beste Marke regional" ausgezeichnet. Bewertet wurden dabei die markenbildenden Aktivitäten des Unternehmens, unter anderem eine Werbekampagne, der Internetauftritt und die Facebook-Präsenz.
Besonders hervorgehoben wurde, dass sich die Mitarbeiter so stark in die Außendarstellung eingebracht und der Marke ein authentisches Gesicht verliehen hätten. Die Jury betonte zudem den "mutigen Entschluss" des Unternehmens, die Kampagne "Aus die Maus" zu starten. Die Kampagne richtet sich gegen jede Form von Korruption und Betrug auf dem Immobilienmarkt und bietet der GAG eine Plattform, ihre eigenen Compliance-Regeln zu erklären. Auf der Kampagnenwebsite werden zum Beispiel die elf sog. "Jebote" – ein in kölnischem Dialekt abgefasster Verhaltenskodex – des Unternehmens vorgestellt; Kundencenter-Mitarbeiter berichten von Beeinflussungsversuchen im Arbeitsalltag und der Comedian Tom Gerhardt stellt in einem Video einen unseriösen Immobilienmakler dar, der sämtliche Negativklischees verkörpert.
"Die GAG hat ihre Marke konsequent aufgebaut und den Image-Wandel vom sozialen Wohnungsanbieter zum modernen, kundenorientierten Unternehmen mit Bravour vollzogen", lautet die Zusammenfassung des Jury-Urteils. Der Award wird von Immobilienscout24 vergeben. Für den diesjährigen Wettbewerb hatten sich mehrere hundert Unternehmen aus der Immobilienbranche beworben.
Schlagworte zum Thema: Wohnungswirtschaft, Wettbewerb
- Thüringen: Wohnungsmieten liegen unter dem Bundesdurchschnitt
- In eigener Sache: "Tag der Wohnungswirtschaft" auf der IFH/Intherm
- Hessen: Initiative fordert bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbau
- Kommentar: Grundsteuerreform in nur eineinhalb Jahren
- ProPotsdam knackt Marke von 1.000 Neubauwohnungen
- Düsseldorf: Wogedo stellt 59 Wohnungen in Unterrath fertig
- Berlin: Degewo baut "Variowohnungen" für Studierende und Azubis
- Volkswagen Immobilien platziert "Grüne Schuldscheine" am Kapitalmarkt
- Start-up-Ideen für die Wohnungswirtschaft gesucht
- Berlin: Neues Quartier für Hauptstadtzentrum geplant
- Schadensersatzanspruch Vermieter gegen Mieter nach Auszug
- Videoüberwachung durch Vermieter: Mieter müssen Überwachungskamera nicht dulden
- Asbest im Bodenbelag entfernen: Kosten, Vorschriften, Gesundheitsgefahren
- WEG-Abrechnung: Notwendiger Inhalt laut § 28 WEG
- BilRUG: Umsatzerlöse neu definiert
- § 14 Nr.1 WEG, § 22 Abs.1-3 WEG: Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- Nebenkostenabrechnung: Messen und Abrechnen von Wärmepumpen
- BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 3, 573 Abs. 2: Ordentliche Kündigung; Zahlungsverzug
- BGB §§ 543, 546: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede
- BGB § 553 Abs. 1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden