
Die Fachzeitschrift DW Die Wohnungswirtschaft und die Aareon AG haben unter dem Motto "Wohnungswirtschaft in Zeiten dynamischer Veränderung – zukunftsweisende Strategie und Konzepte" zum 13. Mal den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft ausgelobt.
Der Preis würdigt Wohnungsunternehmen, die den immer schnelleren Veränderungen in ihrem Tätigkeitsbereich und in ihrem Umfeld aktiv begegnen. Sowohl Analyse- und Forschungsvorhaben als auch konkrete Projekte werden berücksichtigt. Auch inhaltlich sind unterschiedliche Ausrichtungen möglich, zum Beispiel:
- Zukunftsgestaltung mit digitalen Geschäftsmodellen
- Verbesserung wohnungswirtschaftlicher Prozesse durch den Einsatz digitaler Instrumente
- Personalführung/Ausbildung/Nachwuchsgewinnung
- Mieterfreundliche Instandhaltungskonzepte
- Finanzierung
- Energie(-effizienz)
- Kostengünstiges Bauen
- Effizienzsteigerung und Erfolgskontrolle
- Kundenbeziehungsmanagement/Mieterwünsche
- Mobiles Arbeiten
- Kommunikationskonzepte
Der Wettbewerb richtet sich an alle Wohnungs- und Immobilienunternehmen unabhängig von Rechtsform und Unternehmenszweck. Auch Studenten können sich beteiligen. Die Jury vergibt drei Preise; die Preisträger erhalten einen professionellen Filmbeitrag.
Die Schirmherrschaft hat Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., übernommen. Die technische Betreuung liegt beim BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Schlagworte zum Thema: Wohnungswirtschaft, Wettbewerb
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- WEG-Abrechnung: Notwendiger Inhalt laut § 28 WEG
- BilRUG: Umsatzerlöse neu definiert
- § 14 Nr.1 WEG, § 22 Abs.1-3 WEG: Erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage
- BGB §§ 543, 546: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede
- BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 3, 573 Abs. 2: Ordentliche Kündigung; Zahlungsverzug
- Nebenkostenabrechnung: Messen und Abrechnen von Wärmepumpen
- BGB § 553 Abs. 1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung
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