Ladesäulen nachrüsten: Wie Vermieter Steuern sparen können

Mehr E-Mobilität für den Klimaschutz – das will die Bundesregierung. Und viele Mieter wünschen sich das ebenfalls. Vermieter können die Kosten für das Nachrüsten von Ladesäulen an Wohnhäusern steuerlich absetzen.

Wer seine vermietete (Wohn-)Immobilie mit Ladestationen ausstattet, kann die dafür angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Absetzungszeitraum bei Wallboxen

Steuerrechtlich werden nachgerüstete E-Ladesäulen als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet. Die Kosten für die Nachrüstung der Ladesäule müssen Vermieter daher über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Dabei haben sie einen gewissen Spielraum.

Die Finanzverwaltung setzt bei intelligenten Wandladestationen – den sogenannten Wallboxen oder Wall Connectoren – eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren an. Über diesen Zeitraum hinweg können Vermieter die Anschaffungs- und Installationskosten, aber auch die eventuell notwendige Genehmigung durch den Netzbetreiber, komplett abschreiben.

Auch Steuerpflichtige, die an oder in privaten Immobilien eine Ladeinfrastruktur nachrüsten, können die dafür anfallenden Kosten steuerlich abschreiben. Für die Installationskosten und eine in Rechnung gestellte Anfahrtspauschale des Elektrofachbetriebs kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent der Gesamtsumme – maximal 1.200 Euro – geltend gemacht werden.

Leitfaden für mehr E-Mobilität in Mietshäusern

Die Zahl der Elektroautos in Deutschland schnellt in die Höhe, doch die Ladeinfrastruktur hinkt immer noch weit hinterher. Die Ampel-Koalition will bis 2030 rund 15 Millionen vollelektrische Pkw in den Verkehr bringen. Um das zu erreichen, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur auch in Wohnanlagen massiv beschleunigt werden.

Ein Bündnis aus GdW, Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die Wohnungswirtschaft sowie Verwalter bei dem Vorhaben unterstützen soll.

Mit dem bisherigen Fokus auf selbstgenutzes Wohneigentum und öffentliche Ladeinfrastruktur greife die Politik zu kurz, schreiben die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung. "Der Durchbruch der Elektromobilität gelingt nur, wenn die Menschen ihre Fahrzeuge auch zu Hause laden können. Die Politik muss jetzt endlich die Weichen stellen, um den Aufbau privater Ladeinfrastrukturen in urbanen Räumen zu ermöglichen", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, bei Vorstellung des Leitfadens im März 2022.

Grundvoraussetzungen – ein Überblick:

  • Der Förderrahmen muss so angepasst werden, dass die Elektroinfrastruktur von Mehrfamilienhäusern für die Erzeugung und Verwendung von erneuerbarem Strom, für Mieterstrom in Wohnungen sowie zum Laden von Elektrofahrzeugen über dem gesetzlichen Rahmen hinausgehend Angebote liefert.
  • Die Erzeugung und Nutzung von Mieterstrom und Ladestrom muss überarbeitet werden.
  • Die Inbetriebnahme von Ladepunkten ist unbürokratischer zu gestalten, etwa mit digitalen Meldeverfahren, die über alle Netzbetreiber hinweg einheitlich gestaltet sind.
  • Elektrohandwerkliche Betriebe brauchen für die Planung von Ladepunkten eine Zugriffsmöglichkeit auf Netzausbaupläne und -kapazitäten (Stichwort "Netzkataster"). 
  • Kunden sollten die Möglichkeit haben, Ladevorgänge mithilfe eines autonomen Energiemanagementsystems zu organisieren (Steuerung von Ladeprozessen). Auch für den Umgang mit Energiemanagementsystemen sind klare, einheitliche Vorgaben gewünscht.  
  • Inklusivangebote (Stellplatz inklusive Strom) müssen ermöglicht werden.
  • Recht der Eigentümer auf einen erweiterten oder zweiten digitalen Netzanschluss in einem akzeptablen Zeitrahmen.
  • Notwendige Bauverfahren müssen auf allen Verwaltungsebenen (Genehmigungsprozess) beschleunigt werden.
  • Praxistests für innovative Konzepte ermöglichen (out-of-the-box). Hierfür sind die Regelungen solange zu verstetigen, bis sich die Konzepte erwirtschaftet haben.

Leitfaden "Ladeinfrastruktur und Umfeldmaßnahmen für Wohnungswirtschaft und Verwaltung"

E-Mobilität: Masterplan der Bundesregierung

In Deutschland sollen bis 2030 eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Die "alte" Bundesregierung hatte dafür im November 2019 den "Masterplan Ladeinfrastruktur" beschlossen. In einem Konjunkturpaket, das am 3.6.2020 verabschiedet worden ist, sind für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, Forschung und Entwicklung bei E-Mobilität und Batteriezellfertigung zweieinhalb Milliarden Euro Fördermittel veranschlagt worden.

Davon flossen 500 Millionen Euro in die Förderung von privaten und gewerblichen Ladeeinrichtungen. Im Sommer 2021 – kurz vor den Bundestagswahl im September – hat die Regierung den Fördertopf für den Einbau von privaten Ladestationen (Wallboxen) noch einmal um 300 Millionen Euro aufgestockt, um Eigentümer und Mieter zu entlasten. Finanziert wurde das Ganze aus dem Energie- und Klimafonds.

Im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einbau von Ladesäulen geregelt.

Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung bis 2030


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