Grundsteuerreform: Mit dem Grundgesetz vereinbar?

Die Grundsteuerreform ist einem Gutachten zufolge nicht verfassungskonform. Vor allem der im Gesetzentwurf zur Neuregelung konzipierte Kostenwertansatz verstoße gegen das Grundgesetz, sagt Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln.

Das Gutachten wurde im Auftrag der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland erstellt. Der Kostenwert verfolgt demnach kein klares Bewertungsziel: Er ziele weder auf den tatsächlich getätigten Aufwand noch auf den gemeinen Wert ab und sei damit als Bewertungsziel willkürlich und außerdem ungeeignet, eine Besteuerung nach der durch das Grundstück vermittelten Leistungsfähigkeit zu ermöglichen.

Die Verfassungswidrigkeit werde durch die stetig steigenden Hebesätze zudem noch verschärft, so die Professorin.

Dies gelte zum einen im Hinblick auf den Gleichheitssatz. Zum anderen liege eine Verletzung von Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz vor, da der Gesetzgeber durch die absolute Belastung eine Substanzbesteuerung zuließe. Hey plädiert alternativ für ein am Ertragswert orientiertes Bewertungsverfahren, das allerdings voraussetzen würde, dass 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten seien, was schwer zu realisieren sei.

Der BID-Vorsitzende und ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner forderte den Gesetzgeber auf, den "verfassungswidrigen Ansatz" nicht weiterzuverfolgen.

Wie auch immer die Veränderungen im Detail aussehen sollen – auch im Bundestagswahlkampf 2017 fordern alle Parteien eine neue Grundsteuer.

In der BID arbeiten die Verbände BFW Bundesverband der privaten Immobilienwirtschaft, DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, IVD Immobilienverband Deutschland, vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken und ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss zusammen.

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