GEIG für mehr Ladesäulen an Immobilien

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist in Kraft getreten. Bei Neubau oder größerer Renovierung von Gebäuden mit einer bestimmten Zahl an Stellplätzen ist künftig Infrastruktur für Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen.

Ein Ziel des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist es, dass bis 2030 sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Dafür braucht es ausreichend Ladestationen, auch an Wohngebäuden. Am 25.3.2021 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt. Damit wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt.

Das GEIG und die Ladensäulenpflicht

Der wesentliche Inhalt des GEIG sieht vor, dass beim Neubau oder "größerer Renovierung" eines Wohngebäudes mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss.

Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Zudem muss bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1.1.2025 ein Ladepunkt gebaut werden.

Ausnahmen sind für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) befinden und von ihnen genutzt werden – oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Quartiersansatz im GEIG verankert

Das GEIG enthält auch einen sogenannten Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Wohnviertel. Dies ermöglicht Vereinbarungen von Bauherren oder Gebäudeeigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen. Die grundsätzlichen Vorgaben gelten auch hier. Entscheidend ist der "räumliche Zusammenhang".

Einen Quartiersansatz gibt es bereits auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hatte im Laufe der Gesetzgebung unter anderem Lösungen auf Quartiersebene gefordert.

Was lange währt: Der Werdegang des GEIG

Einen ersten Entwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Ende Januar 2020 veröffentlicht. Nach monatelangen Beratungen hat sich die Koalition noch auf wesentliche Änderungen beim GEIG geeinigt, darunter eine Absenkung der Schwellenwerte. Am 11.2.2021 hat der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen, am 24.3.2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.


Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG)


Das könnte Sie auch interessieren:

Ladesäulen in Wohnanlagen: Es gibt noch Luft nach oben

Neue Konzepte: Intelligente Mobilität gleich vor der Haustür

Ökostrom-Finanzierung: Steht die EEG-Umlage vor dem Aus?

Schlagworte zum Thema:  Elektromobilität, Wohnungswirtschaft, Gesetz