Mieterstrom: Vermieter fordern radikale Neuregelung

Die Grenzen des Mieterstromgesetzes machen es Vermietern schwer, ihren Mietern günstigen Strom vom Solardach anzubieten. Die Wohnungswirtschaft und andere Immobilienverbände fordern in einem offenen Brief an die Bundesrgierung eine "radikale Neuordnung" des Modells.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordert schon länger eine drastische Vereinfachung von Mieterstromprojekten. Diese Forderung bekräftigten nun Axel Gedaschko, Präsident des Branchenverbandes GdW, Vertreter der immobilienwirtschaftlichen Verbände BFW, IVD und die Eigentümerlobby Haus & Grund in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundestagsabgeordnete.

Energiekrise: "Jede Kilowattstunde zählt"

Das Bündnis will eine radikale Neuordnung der direkten Verwendung von lokal erzeugtem erneuerbaren Strom im Mietwohnungsbereich insgesamt – für Mieterstrom, Wärmepumpen, Hausbedarfsstrom und Elektromobilität. Wohnungsunternehmen dürften nicht automatisch zu Energieerzeugern mutieren, wenn sie nachhaltige Mieterstromprojekte umsetzen wollen, um Mieter in der Energiekrise ohne Umwege und zu günstigeren Kosten mit Strom zu versorgen, sagte der GdW-Chef. "In der aktuellen Krisensituation zählt jede Kilowattstunde."

Die neue Zehn-Prozent-Grenze im Gewerbesteuergesetz (GewStG) sei zwar ein richtiger Schritt nach vorn, ergänzte BFW-Präsident Dirk Salewski. Leider begrenze sie die umfassende Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen willkürlich.

Diese zentralen Rechtsgrundlagen müssten den Verbänden zufolge geschaffen werden:

  • Eine Stromkostenverordnung, die die Verteilung der Kosten der lokalen EE-Stromerzeugung (Strom aus erneuerbaren Energien) im Rahmen der Betriebskosten regelt,
  • kein oder vermindertes Netzentgelt bei Durchleitung von lokalem EE-Strom innerhalb des Quartiers und
  • die Novellierung des GewStG mit Streichung der Zehn-Prozent-Grenze

Offener Brief zum Mieterstrom

Mieterstromgesetz und EEG-Novelle: Hintergrund

Das Mieterstromgesetz trat im Juli 2017 in Kraft und sollte dabei helfen, die Energiewende voranzubringen, indem sich neben Vermietern auch Mieter an günstigem Strom vom eigenen Dach beteiligen. So entfallen etwa Netzentgelte und Stromsteuer und es gibt einen Zuschlag für jede Kilowattstunde. Der nicht verbrauchte Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Mieter sind aber nicht verpflichtet, den Strom vom Dach zu beziehen.

"Der Mieterstromzuschlag wurde 2017 eingeführt, um den lokal erzeugten und verbrauchten Strom passgenau zu entlasten. Hintergrund ist, dass es sich bei Mieterstrom um ein Lieferverhältnis handelt, für das im Unterschied zur Eigenversorgung bisher die volle EEG-Umlage anfiel", erklärte Dr. Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundesbauministerium, im März 2022 in einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage.

Im Juli 2022 hat die Bundesregierung die Finanzierung der sogenannten EEG-Umlage über die Strompreise gestrichen. "Dies entlastet die Mieterstromtarife, wobei der Mieterstromzuschlag auch für neue Anlagen erhalten bleibt", so Graichen in dem Schreiben. Dadurch werde das Modell wirtschaftlich attraktiver.

Im Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind eine Reihe von Maßnahmen geplant, die Mieterstrom attraktiver machen sollen. So soll eine separate Vergütung für Photovoltaikanlagen eingeführt werden, die ihre gesamte Stromerzeugung in das Netz einspeisen ("Volleinspeisung"). Laut Graichen können Vermieter künftig bürokratiearm Photovoltaikanlagen installieren.


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Schlagworte zum Thema:  Mieterstrom, Gesetz, Erneuerbare Energien