Kabinett beschließt Neustart beim Smart-Meter-Rollout

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende zugestimmt – damit kommt auch der Smart-Meter-Rollout wieder in Gang. Bis 2032 sollen intelligente Stromzähler Pflicht werden. Die Gebühren werden gedeckelt.

Die Bundesregierung will den Einbau intelligenter Stromzähler vorantreiben. Den entsprechenden Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) mit einem Fahrplan und neuen Vorgaben für die Smart Meter und ihre Nutzung hat das Kabinett am 11.1.2023 gebilligt. Im nächsten Schritt muss sich der Bundestag damit befassen.

"Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Berlin. Das Energiesystem solle flexibler und komplexer werden "und dafür brauchen wir Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende", so Habeck.

Die jährlichen Kosten für Verbraucher sollen gedeckelt werden: Das neue Gesetz begrenzt die Gebühr auf 20 Euro. Die Kosten über die Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt. Außerdem sollen laut Gesetzentwurf ab 2025 flexible Stromtarife angeboten werden.

Warum der Smart-Meter-Rollout stockte

Mit einer Allgemeinverfügung des BSI startete am 7.2.2020 der Smart-Meter-Rollout offiziell – bis das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster die Pflicht zum Einbau im März 2021 stoppte. Die Markterklärung sei "voraussichtlich rechtswidrig" entschied das Gericht in einem Eilverfahren. Damit lag die Einbaupflicht vorläufig auf Eis. Von dem Beschluss betroffen waren zunächst nur die Firmen, die gegen den Rollout geklagt hatten nicht Wohnungsunternehmen, sofern sie noch nicht zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet waren

Die Sicherheitsanforderungen an die Smart Meter sind extrem streng definiert. Um die Messsysteme einsetzen zu können, sind Smart Meter Gateways (SMGW) Daten werden hier gesammelt, verschlüsselt und weitergeleitet gesetzlich vorgeschrieben. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme auf den Markt gebracht haben müssen, die beim BSI zertifiziert sind.

Kurz vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren am 25.5.2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das BSI die strittige Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen und stattdessen eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG zur Absicherung des Rollouts erlassen. Das gab die Behörde am 20. Mai bekannt. Damit konnte der geplante Roll-out weiter laufen: Das betraf den Einbau und den Weiterbetrieb durch die Messstellenbetreiber.

Smart-Meter-Rollout: Der Fahrplan

Bundeswirtschaftsminister Habeck kündigte schließlich am 20.10.2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket für den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollout an, um bürokratische und rechtliche Hürden zu beseitigen. Damit zeitnah Rechtssicherheit für den Smart-Meter-Rollout geschaffen wird, soll das nun vom Kabinett gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung im Frühjahr 2023 in Kraft treten.

Der gesetzliche Rollout-Fahrplan im Überblick:

  • Ab sofort möglich: Agiler Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW) -> bis 31.12.2024
  • Sofort zulässig, verpflichtend ab 2025: Möglicher Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeuger < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang -> 1.12.2025: 20 Prozent / 31.12.2028: 50 Prozent / 31.12.2030: 95 Prozent
  • Ab 2025 zulässig, verpflichtend ab 2028: Rollout bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 kW -> 31.12.2028: 20 Prozent / 31.12.2030: 50 Prozent / 31.12.2032: 95 Prozent

Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende


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