
Der Berufsverband RICS Deutschland fordert eine umfassende Reform des Maklerrechts. So sollte der Makler beispielsweise neben einem Vertrag mit der provisionspflichtigen Partei auch die Zustimmung der nicht provisionspflichtigen Seite einholen müssen, ehe er tätig wird.
Im Koalitionsvertrag werden zum Thema Immobilienmaklerwesen einige Änderungen vorgeschlagen. Nach Ansicht der RICS Deutschland gibt es weitere Missstände, die eine Reform des Maklerrechts unumgänglich machen.
Als Beispiel nennt der Verband die Legitimierung der Maklertätigkeit. Werde der Makler vom Käufer oder Mieter honoriert, komme es nicht selten vor, dass er diesen Kunden Objekte provisionspflichtig anbiete, ohne dass der Eigentümer der Immobilie davon wisse oder zugestimmt habe, sagt Gerhard K. Kemper, Mitglied des Vorstands der RICS Deutschland. Der Makler setze darauf, dass er durch diese dubiose Praxis einen Geschwindigkeitsvorteil gegenüber dem Wettbewerb bekommt. Der Schaden, der dadurch entsteht, könne groß sein.
Neben der Legitimierung der Maklertätigkeit fordert die RICS außerdem eine umfassende Neuregelung des Maklerrechts. Dazu gehöre ein einheitlicher Fachkundenachweis, eine adäquate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Formerfordernis von Maklerverträgen, die einseitige Interessenvertretung als Leitbild des Maklers, die Vermittlung von Verträgen als Standard-Makler-Leistung, eine freie Vereinbarkeit von erfolgsunabhängigen Honoraren, eine Zustimmung des Auftraggebers vor der Beauftragung von Untermaklern und eine freie Vereinbarkeit der Provisionsmodalitäten und -höhen.
Schlagworte zum Thema: Berufsverband, Maklerrecht
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