
Berlin hatte Anfang 2017 als letztes Bundesland die Pflicht von Rauchwarnmeldern in Wohnungen eingeführt. Jetzt läuft die Frist zum Nachrüsten ab: Spätestens Ende 2020 müssen Vermieter und Eigentümer Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden installiert haben. Die Deadline betrifft auch Brandenburg.
In Berlin müssen Aufenthaltsräume in Wohnungen sowie die zugehörigen Rettungswege ab dem 1.1.2021 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Das ergibt sich aus einer Novellierung der Berliner Bauordnung, die das Abgeordnetenhaus im Juni 2016 beschlossen hatte und die zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Für Neubauten gilt die Neuregelung seit Inkrafttreten, für Bestandsbauten wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2020 eingeräumt.
§ 48 Abs. 4 der Berliner Bauordnung lautet:
In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Rauchwarnmeldepflicht in Brandenburg
In Brandenburg trat die Novelle der Bauordnung zum 1.7.2016 in Kraft. Für Neubauten gilt auch hier die Neuregelung schon seit Inkrafttreten der geänderten Landesbauordnung, Bestandsbauten müssen bis zum 31.12.2020 nachgerüstet werden.
§ 48 Abs. 4 der Brandenburgischen Bauordnung lautet:
In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
Die Installation der Geräte obliegt in diesen beiden Ländern dem Gebäudeeigentümer. Für die Wartung sind in Berlin die Mieter verantwortlich, sofern der Eigentümer dies nicht selbst übernimmt, in Brandenburg ist auch hier der Gebäudeeigentümer verantwortlich.
Rauchwarnmelder sind Ländersache. Die Ausstattung von Neubauten oder Umbauten ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Bei den Bestandsgebäuden gilt mit dem Ende der Übergangsfrist in Berlin und Brandenburg die Pflicht für alle Wohngebäude ab 2021 in 15 von 16 Ländern. Nur Sachsen hat die Nachrüstung im Bestand noch nicht gesetzlich geregelt.
Umfrage: 22 Prozent der Mietwohnungen in Berlin und Brandenburg haben keinen Rauchwarnmelder
Rund drei Viertel (78 Prozent) der Haushalte in Berlin und Brandenburg sind bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, wie eine Kurzumfrage von Techem, ein Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, unter Mietern zeigt. Das heißt aber auch: Rund 22 Prozent der Wohnungen müssen noch bis Ende des Jahres nachgerüstet werden.
Im bundesweiten Vergleich sind Techem zufolge durchschnittlich in neun Prozent der Wohnungen keine Rauchwarnmelder installiert – in sieben Bundesländern wiederum liegt demnach die Ausstattungsquote bei rund 95 Prozent. Das größte Defizit hat wohl Sachsen: Hier ist mehr als die Hälfte der Mietwohnungen (56 Prozent) noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Während die Installationspflicht deutschlandweit klar geregelt ist, unterscheiden sich die Regelungen für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in den Landesbauordnungen – mal ist der Mieter, mal der Vermieter dafür verantwortlich.
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