Buschmann: Regulierung von Indexmieten beim Wohnen unnötig

Steigt die Inflation, steigt die Indexmiete. Bauministerin Klara Geywitz sieht zum Mieterschutz Änderungsbedarf an dem Konzept. Justizminister Marco Buschmann sperrt sich dagegen. Das Problem sei der Wohnungsmangel, nicht fehlende Regulierungen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist gegen Einschränkungen bei Indexmieten am Wohnungsmarkt. Investitionen in den Wohnungsbau seien nur dann attraktiv, wenn eine Vermietung wertstabile Erträge verspreche. Wenn die Bundesregierung privates Kapital mobilisieren wolle, sollte sie nicht das Signal aussenden, "dass da noch mehr Regulierung droht".

Buschmann verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem keine konkrete Vereinbarung zur Indexmiete enthalten sei: "Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf verschiedene mietrechtliche Reformen verständigt; zu diesen Abreden stehe ich."

Indexmiete: Keine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte im Juni 2023 beim Deutschen Mietertag, sie sehe "großen Veränderungsbedarf" bei der Indexmiete. Diese sei in Zeiten einer hohen Inflation eine starke Belastung für Wohnungsmieter. Sie könne sich vorstellen, diese an die allgemeine Mietpreisentwicklung zu koppeln oder eine Kappungsgrenze festzulegen, sagte Geywitz der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Bei Indexmietverträgen können die Mieten jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erhöht werden. Dafür gibt es bei dieser Variante keine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Was für Mieter unter dem Strich günstiger ist, hängt also davon ab, was stärker steigt: die Verbraucherpreise insgesamt oder der Mietzins im eigenen Viertel. Die Verbraucherpreise sind im Juli 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 6,2 Prozent gestiegen. Die Jahresteuerungsrate lag im Juni 2023 noch bei 6,4 Prozent.

IW-Umfrage: Indexmieten am Wohnungsmarkt – nur Nischenprodukt

Gerade einmal 2,2 Prozent der deutschen Mieter haben eine Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbart, wie Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus einer Umfrage zeigen, die im Februar 2023 veröffentlicht wurde. Demnach sind die an die Inflation gekoppelten Mietverträge sind nur ein Nischenprodukt auf dem deutschen Wohnungsmarkt.

Auch die Staffelmiete (§ 557a BGB), bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft den Wissenschaftlern zufolge nur drei Prozent aller Mieter. Die große Mehrheit (92 Prozent) der 5.303 Mieter hat einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten.

Indexmiete: Risiko bei energetischer Sanierung

Im Neubau – bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden– spielen Indexmieten eine etwas größere Rolle, sind aber noch immer deutlich in der Minderheit, meldet das IW: Hier haben sieben Prozent der Mieter einen solchen Vertrag unterzeichnet und 11,1 Prozent einen Staffelmietvertrag. IW-Immobilienexperte Ralph Henger rechnet nicht damit, dass Indexmietverträge marktbeherrschend sein werden.

Die Risiken und möglichen Nachteile gegenüber Standardmietverträgen seien für Mieter und Vermieter zu hoch. "Wenn Vermieter energetisch modernisieren, dürfen sie die Miete nicht über eine Modernisierungsumlage anheben. Sie sollten deshalb darauf achten, Indexmieten nur für Neubauten oder frisch modernisierten Wohnungen anzubieten", rät Henger: Oder die Indexmiete zeitlich befristen, was heute schon zulässig ist.

Hamburg träumt vom bundesweiten Indexmieten-Deckel

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind immer mehr neu geschlossene Mietverträge am Wohnungsmarkt an die Inflation gekoppelt. In den deutschen Metropolen seien im Jahr 2022 im Schnitt bei 30 Prozent der Verträge Indexmieten vereinbart worden – in Berlin sogar 70 Prozent, erklärte der Mieterbund Mitte Januar 2023.

Durch die Zunahme von Indexmietverträgen und eine "löchrige Mietpreisbremse" seien die Angebotsmieten weiter gestiegen. "Notwendig sind ein Verbot des Neuabschlusses von Indexmieten, eine Kappung von Indexmieterhöhungen im Bestand, eine anwendbare Mietpreisbremse und die Ahndung von Mietwucher", so DMB-Direktorin Melanie Weber-Moritz.

Im November 2022 hatte der rot-grüne Hamburger Senat eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten beschlossen: Indexmieten sollen auch bei einer stärkeren Verteuerung der Lebenshaltungskosten um maximal 3,5 Prozent pro Jahr angehoben werden können, so die Idee. Dieser Vorstoß fand bei der Sitzung am 16.12.2022 nicht die erforderliche Mehrheit.

Indexmieten dämpfen: Bundesregierung am Zug

Eine Initiative aus Bayern, die ebenfalls Mietanstiege durch Indexmieten dämpfen will, befürwortete die Länderkammer hingegen. Der Bundesrat schlägt einen Mietpreisindex vor, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbildet – Mietspiegel-Anpassungen sollen unabhängig vom Verbraucherpreisindex möglich sein, um bei hoher Inflation Preissprünge bei den Vergleichsmieten im qualifizierten Mietspiegel zu vermeiden.

Die Problematik, dass Indexmieten, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, Mieter doppelt belasten, hat der Bundesrat erkannt. Notwendig sei daher eine Regelung, die die Erhöhung von Indexmieten dämpfe. Mit der Entschließung wird sich nun die Bundesregierung befassen.

Entschließung des Bundesrates "Für bezahlbare Mieten auch bei hoher Inflation: Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und Anpassung von Indexmieten"


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Schlagworte zum Thema:  Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Wohnungsmarkt