
Viele Immobilieneigentümer kamen mit der Abgabefrist der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer nicht klar. Jetzt wird die Frist bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am 13. Oktober aus Länderkreisen erfuhr. Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet.
Die Abgabefrist der sogenannten Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer sollte eigentlich am 31.10.2022 enden. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatten aber bis Anfang Oktober erst ein Viertel bis ein Drittel der Immobilieneigentümer die Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht. Er suchte daher das Gespräch mit den Ländern: "Mein Angebot: Wir verlängern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um einen überschaubaren Zeitraum", sagte Lindner am 5. Oktober in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart". Manche Bürger, gerade ältere Grundeigentümer, fühlten sich mit der Steuererklärung überfordert. Außerdem habe es Software-Probleme gegeben. Mitte Juli kam es bei "Elster" zu technischen Schwierigkeiten. Die Steuer-Plattform war vorübergehend nicht erreichbar. Mehrere Verbände und einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist.
Fristverlängerung bei Grundsteuer: Finanzminister uneins
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und sein Kollege Marcus Optendrenk (CDU) aus Nordrhein-Westfalen reagierten verärgert über Lindners Vorschlag zur Fristverlängerung. Sachsen erachtete eine allgemeine Verlängerung "nicht für notwendig", teilte das zustände Ministerium mit. In den allermeisten Fällen sei die viermonatige Erklärungsfrist bis Ende Oktober ausreichend. Mehr Zeit würde nur dazu führen, dass die Erklärung weiter vor sich her geschoben werde, hieß es. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Berlin waren dieser Meinung.
Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) wiederum zeigte sich offen für eine spätere Abgabe: "Mit einer Verlängerung der Frist um ein paar Monate könnte am Ende allen gedient sein, da fällt auch niemandem ein Zacken aus der Krone." Abwartend war Sachsen-Anhalt.
Schließlich wurde die Fristverlängerung am 13. Oktober auf einer Konferenz der Finanzminister erörtert. In Baden-Württemberg gab es de facto schon mehr Zeit für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. Die Erinnerungen an säumige Eigentümer würden die Finanzämter erst im ersten Quartal des nächsten Jahres versenden, teilte das Finanzministerium am 6. Oktober mit.
Grundsteuer: Verbände warnten vor "Kollabieren der Finanzämter"
Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) wies in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am 20. September die Kritik zurück, dass die elektronische Abgabe der Steuer zu kompliziert sei. Sein Bundesland habe ein sehr einfaches Modell gewählt, in dem man nur sehr wenige Angaben machen müsse.
Mehrere große Verbände aus der Wirtschaft, darunter auch die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, hatten wiederum laut einem Bericht des Handelsblatts in Briefen an Lindner und die Länderfinanzminister Alarm geschlagen: Die Frist müsse auch angesichts der Belastung für Unternehmen dringend verlängert werden – Steuergewerkschaft und Bundessteuerberaterkammer warnten vor einem Chaos und dem "Kollabieren der Finanzämter". Die Reform der Grundsteuer sei ein bürokratisches Monstrum, kritisierte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Auch der Verband Haus und Grund und der Bund der Steuerzahler hatten zuvor eine Verlängerung der Frist um mindestens drei Monate bis Ende Januar 2023 gefordert.
Die Abgabefrist der Feststellungserklärung für die Grundsteuer beruht nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung gelten. Dafür müssen etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland auf Bais von Angaben der Eigentümer neu bewertet werden – seit dem 1.7.2022 nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.
Grundsteuer 2022: Einfach digital erledigt mit Software & Fachwissen von Haufe! Die Grundsteuerreform stellt Wohnungsunternehmen vor eine große Aufgabe. Profitieren Sie jetzt von den Haufe Lösungen: Mit der intuitiven Partnersoftware setzen Sie den Grundsteuerprozess in nur drei Schritten digital um. Plus Fachwissen zu Fristen & Ländermodellen, mit Erklärvideos und Online-Seminaren. Hier mehr erfahren: Grundsteuerreform einfach digital erledigt |
Das könnte Sie auch interessieren:
Neue Grundsteuer: Das kommt ab 1. Juli auf Eigentümer zu
Grundsteuerreform: Flaschenhals sind die Massen an Daten