Kabinett beschließt BEHG-Reform

So bleibt der CO2-Preis 2027 stabil

Das Bundeskabinett hat die Reform des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen: Der CO2-Preis bleibt 2027 bei 55 bis 65 Euro. Was das für die Heizkostenabrechnung von Vermietern bedeutet.

Stadt in gelblichem Smog

Beim nationalen CO2-Preis soll der aktuelle Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne auch 2027 gelten. Das Kabinett hat dafür am 12.8.2026 ohne Aussprache den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen, auf den sich der Koalitionsausschuss am 12. Mai geeinigt hatte.

Teurer werden soll es erst ab 2028. Hintergrund sind EU-Reformpläne beim Emissionshandel. Um was es dabei für Vermieter geht.

CO2-Preise und CO2-Kostenaufteilung: Investitionskiller?

Zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) konnten Länder und Verbände bis zum 15.7.2026 Stellungnahmen abgeben.

Aus Immobiliensicht sind die Forderungen des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW interessant, der vor stark steigenden und schwer kalkulierbaren Belastungen für Vermieter und Mieter warnte. Demnach droht ein Preissprung "mit gravierenden Folgen", wie Präsident Axel Gedaschko sagte. "Jeder Euro, den Wohnungsunternehmen zusätzlich für CO2-Kosten aufbringen müssen, fehlt bei der energetischen Sanierung, dem altersgerechten Umbau und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen."

Die CO2-Bepreisung müsse Investitionen in die Wärmewende ermöglichen – nicht verhindern. Um Preisspekulation vorzubeugen, müssten etwa Emissionszertifikate im ETS-2 dauerhaft auf das jeweilige Kalenderjahr und die Vorjahre beschränkt werden.

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Regierungsentwurf)

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Referentenentwurf)

GdW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Emissionshandel ETS-2: Geänderte Pläne auf EU-Ebene

Grundlage für die Verschiebung des europaweiten Starts des Emissionshandels für die Segmente Verkehr und Gebäude (ETS-2) von 2027 auf das Jahr 2028 ist das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz, das im März 2025 in Kraft getreten ist.

Laut GdW wären durch die gesetzlich vorgesehene Übergangsregelung im BEHG, das für Gebäude 2021 in Deutschland eingeführt worden war, ohne die Verschiebung bereits 2027 beim nationalen CO2-Preis 75 bis 85 Euro pro Tonne möglich gewesen, bevor der Preis mit dem Start des ETS-2 im Jahr 2028 wieder gesunken wäre.

Am 17.7.2026 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die turnusmäßige Überarbeitung des Europäische Emissionshandelssystems für Industrie und Energiebranche (EU-ETS-1) vorgelegt.

TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz

Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz) legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Gebäudesektor fest, der künftig auch vom EU-Emissionshandel erfasst ist.

Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)

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ETS-2: Wer modernisiert, spart langfristig Geld?

Laut der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online wird der ETS-2 das Heizen in Deutschland nur moderat verteuern. Demnach ist der Emissionshandel das effektivste Instrument für echte CO2-Einsparungen, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Mit dem europäischen Emissionshandel werde das nationale System lediglich ersetzt, der Anstieg dürfte dabei sehr moderat ausfallen.

Stiege der Preis in den Jahren nach 2027 beispielsweise auf 75 Euro pro Tonne CO2, kämen nach Berechnungen der Experten etwa 70 Euro pro Jahr dazu. Die Einnahmen würden über den KTF als Fördermittel und Entlastungsmaßnahmen an die Verbraucher zurückfließen. "Wer jetzt modernisiert, spart langfristig Heizkosten und erhöht den Gebäudewert", heißt es bei co2online.

co2online-Modernisierungscheck (energetischer Zustand, Sparpotenziale, Fördermittel)

Grüne fordern ein sozial gestaffeltes Klimageld

Die Grünen kritisieren den Beschluss der schwarz-roten Koalition, den CO2-Preis im Jahr 2027 stabil zu halten. "Wer den CO2-Preis einfriert, verschiebt nur die Probleme, statt sie zu lösen", sagte die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Lisa Badum.

Der CO2-Preis mache das Heizen teurer und soll so einen Anreiz zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen bieten. Badum meinte, die Bundesregierung solle besser ein sozial gestaffeltes Klimageld einführen, das an die Bürger ausgezahlt würde. "Das wäre eine echte Entlastung für Geringverdienende und gleichzeitig ein Anreiz für klimafreundliches Verhalten."

Der Obmann der Unionsfraktion im Umweltausschuss, Thomas Gebhart (CDU), reagierte hingegen erleichtert. "Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn der Preis im kommenden Jahr bei uns in Deutschland einfach weiter steigt, während man sich EU-weit für eine Verschiebung der Einführung der europaweiten CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr um ein Jahr entschieden hat", sagte er.

 

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dpa

Schlagworte zum Thema:  Gesetzgebung , Dekarbonisierung