Serielles Sanieren: Förderstopp beendet – es fließt wieder Geld

Die Bundesregierung hat Ende 2023 nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mehrere Förderprogramme temporär ausgesetzt, die bisher vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wurden. Laut einer Mitteilung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 22.1.2024 laufen diese Programme wieder an.
Von dem Stopp betroffen waren unter anderem die eigene Bundesförderung Serielles Sanieren, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) administriert wird, sowie die staatlichen Mittel für Energieberatungen und das Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP).
Informationen zur Bundesförderung Serielles Sanieren
Vorläufiger Förderstopp: Der Hintergrund
Die Bundesregierung musste zunächst die Auswirkungen des BVerfG-Urteils vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 prüfen, teilte das BAFA auf der Webseite mit. Neue Zusagen durften bis auf Weiteres nicht gemacht werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden waren – sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausierte. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen konnten weiterverfolgt werden.
Bundesförderung Serielles Sanieren: Planung 2024
Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms werden technische und konzeptionelle Innovationen in drei Modulen gefördert:
- Durchführbarkeitsstudien
- Die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
- Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten
Neue Anträge für das BAFA-Programm sind aktuell nicht möglich, da die bisherige Förderrichtlinie zum 31.12.2023 ausgelaufen ist. Was eine neue Förderrichtlinie betrifft, laufen noch interne Abstimmungen in der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen, wie BMWK und BAFA auf Nachfrage mitteilten.
Das Förderprogramm adressiert nicht die Umsetzung einzelner serieller Sanierungsmaßnahmen. Die werden unter anderem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die BEG, die Hauseigentümer und den Heizungstausch betrifft, war von der Antragspause nicht betroffen.
BEG-Bonus für serielle Sanierungen
Die erste Novelle der BEG, die seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung regelt, trat am 1.1.2023 in Kraft.
Im Zuge der Reform wurde ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt: Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- oder Dachelemente. Der Bonus kann mit den anderen Boni kombiniert werden. Wenn der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) – eine Förderung für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent im Bestand gehören –, beansprucht werden kann, ist die Förderung für diese beiden Boni auf 20 Prozent begrenzt.
Übergeordnetes Ziel der BEG-Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Die zweite Novelle trat am 1.1.2024 in Kraft.
FAQ-Liste des BMWK zur BEG-Reform
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