Zensus 2022: Gebäude und Wohnungen müssen gezählt werden

Die Vorbereitungen für den EU-weiten Zensus sind in vollem Gang. Stichtag ist der 15.05.2022. Eigentümer und Verwalter müssen Wohnungen und Gebäude zählen. Neben dem Baujahr der Gebäude und der Wohnfläche werden auch Daten zu Mieten, Leerstandsgründen und Energieeffizienz abgefragt.

Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Wegen Corona wurde der Termin von 2021 um ein Jahr verschoben. Am 15.05.2022 beginnt das große Zählen. Auch Eigentümer und Immobilienverwalter müssen Informationen zu Wohnungen und Gebäuden an die Statistischen Ämter übermitteln.

Die Ergebnisse sollen im November 2023 vorliegen. Sie werden die Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung sein. In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst.

Zensus 2022: Wie und wo leben wir?

In vielen deutschen Großstädten fehlen Wohnungen, in kleineren Gemeinden gibt es hingegen häufig Leerstände. Mit der gesonderten Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 soll dem Statistischen Bundesamt zufolge die Wohnsituation in Deutschland transparenter werden.

Bei der Erfassung der Wohngebäude und Wohnungen werden alle Eigentümer und Verwaltungen von Wohnraum befragt – das sind der Behörde zufolge zirka 23 Millionen Menschen. Sie müssen schriftlich oder online Auskunft geben. Die Fragen zu Größe und Baujahr der Wohnungen kommen per Post. Zum ersten Mal werden auch Daten zur Nettokaltmiete sowie dem Leerstand und den Gründen dafür abgefragt.

Die Erfassung aller Gebäude und Wohnungen in Kombination mit den erhobenen Informationen zu Haushalten und Familien soll außerdem helfen, die Wohnsituation von Haushalten und Familien auszuwerten: So kann laut Statistischem Bundesamt etwa ermittelt werden, welche Größe die Wohnungen haben, die von Single-Haushalten oder Familien bewohnt werden, und ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt.

Daten zu Bestandsmieten und Leerstand

Die neuen Daten des Zensus 2022 kommen den Statistikern zufolge auch dem zunehmenden Bedarf nach bundesweit vergleichbaren kommunalen Mietspiegeln entgegen. Im Ergebnis soll die Zählung einen umfassenden Überblick über die Höhe der Bestandsmieten in ganz Deutschland und erstmals eine regionale Auswertung der durchschnittlichen Miethöhe für die unterschiedlichen Haushaltstypen und -größen liefern.

"Die Daten zum Leerstand sollen betroffenen Kommunen erstmals detailliert aufzeigen, wie lange ein Leerstand andauert und welche Gründe insbesondere für längeren Leerstand vorliegen", teilt das Bundesamt mit.

Energieeffizienz im Zensus 2022

Auch zum Thema Energieeffizienz liefert der Zensus Daten: Durch die Struktur der Gebäude nach Baujahr und Energieträger der Heizung soll eine Momentaufnahme der derzeit genutzten Energieträger erstellt werden.

"Diese kann beispielsweise künftige Planungen zur erwarteten Altbausanierung und damit zu erwartenden Förderumfängen unterstützen, aber auch generell Hinweise zur Energieeffizienz der Gebäudesubstanz im Bestand liefern", erklärt Stefan Dittrich, fachlicher Projektleiter des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt. Die Idee der Erweiterung um den energetischen Gebäudezustand stammte vom Bundesrat und wurde von der Immobilienbranche massiv kritisiert.

Gesetz zur Zensus-Verschiebung auf 2022

Eigentlich ist der EU-weite Zensus für den 16.05.2021 geplant gewesen. Wegen der Covid-19-Pandemie hatte das Bundeskabinett aber am 02.09.2020 beschlossen, die Zählung um ein Jahr zu verschieben. Der Bundestag stimmte dem Regierungsentwurf am 05.11.2020 mehrheitlich zu.

Das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes wurde am 09.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 10.12.2020 in Kraft getreten. Als neuer Stichtag für den Zensus stand damit der 15.05.2022 fest.

Das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (ZensG 2021) mit dem ursprünglichen Termin (16.05.2021) war am 03.12.2019 in Kraft getreten. Die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung sind in § 10 ZensG 2021 geregelt und weit umfassender als beim letzten Zensus 2011. Der überwiegend registergestützte Zensus 2021 (Zensus 2022) baut inhaltlich auf dem Zensus 2011 auf.

Mit der regelmäßigen Abwicklung eines Zensus alle zehn Jahre werden Vorgaben der EU umgesetzt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über Volks- und Wohnungszählungen müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Daten über Bevölkerung und Wohnsituation abfragen und der EU-Kommission übermitteln.


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