Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für 2024 können bis zum 31.3.2025 bei der Kommune gestellt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Zuständig sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.
Grundsteuer-Teilerlass: Bis zu 50 Prozent sind möglich
Voraussetzung für den Erlassantrag ist, dass die eingeschränkte Nutzung unverschuldet war und es sich um einen strukturellen Leerstand handelt.
Lagen die Mieteinnahmen mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete, kann die Kommune 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Falls gar keine Miete geflossen ist, kann der Vermieter sogar 50 Prozent der Steuer erlassen bekommen. Auch falls die Vermietung an geringer Nachfrage gescheitert sein sollte, kommt ein Grundsteuer-Teilerlass in Betracht.
Auch außergewöhnliche Ereignisse, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, berechtigen zu einem Grundsteuererlass, etwa Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder Leerstand nach einem Brand oder einem Wasserschaden. Ein Leerstand wegen einer geplanten Renovierung oder einem Umbau erlaubt wiederum keine Minderung der Grundsteuer.
Mietausfall: Vermietungsbemühungen dokumentieren
Der Vermieter muss sich außerdem in ortsüblicher Weise um die Vermietung bemüht haben. Vermieter sind dabei grundsätzlich nicht gezwungen, unwirtschaftliche Bemühungen anzustellen oder unterhalb des allgemein üblichen Mietpreisniveaus zu vermieten. Unrealistisch hohe Mieten dürfen sie auch nicht verlangen.
Ihre Vermietungsbemühungen sollten Vermieter sorgfältig dokumentieren, damit sie etwa die Schaltung von Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder im Internet oder Makleraufträge nachweisen können.
Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft News rund um die Immobilienwirtschaft – dienstags direkt in Ihr E-Mail-Postfach |
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.018
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
981
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
976
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
7931
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
730
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
666
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
639
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
638
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
631
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
612
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025
-
Ankündigung der Mieterhöhung: Was Vermieter beachten müssen
25.11.2025