- Einberufung der Eigentümerversammlung
- Durchführung und Nachbereitung der Eigentümerversammlung
- Die häufigsten Fallen
- BGH-Rechtsprechung zur Eigentümerversammlung

Fragen rund um die Eigentümerversammlung sind immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung des BGH. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen aus der letzten Zeit.
Beschluss kann nicht von fehlendem Widerspruch abhängen
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen. (BGH, Urteil v. 6.7.2018, V ZR 221/17) Mehr
Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nicht nichtig
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall - bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung - von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig. (BGH, Urteil v. 22.6.2018, V ZR 193/17) Mehr
Stimmverbot wegen Majorisierung nur ausnahmsweise
Der Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht wegen Majorisierung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Das hat der BGH klargestellt und zudem zur Vermehrung der Stimmrechte bei Wohnungsveräußerung an eine dem Verkäufer nahestehende Gesellschaft Stellung genommen. (BGH, Urteil v. 14.7.2017, V ZR 290/16) Mehr
Zum Stimmverbot in der WEG bei Geschäften mit einer Gesellschaft
Ein Wohnungseigentümer ist bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. (BGH, Urteil v. 13.1.2017, V ZR 138/16) Mehr
Streit über Äußerungen auf Eigentümerversammlung ist WEG-Sache
Gerichtliche Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern über den Widerruf oder die Unterlassung von Äußerungen auf einer Eigentümerversammlung sind WEG-Sachen, es sei denn, es besteht offenbar kein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer. (BGH, Beschluss v. 17.11.2016, V ZB 73/16) Mehr
Unterbrechung der Eigentümerversammlung
Eine Eigentümerversammlung darf nicht einfach unterbrochen werden, damit sich die von einer Beschlussanfechtung betroffenen Wohnungseigentümer mit ihrem Rechtsanwalt besprechen können. Dies ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. (BGH, Urteil v. 8.7.2016, V ZR 261/15) Mehr
Eigentümerbeschluss kann auf andere Dokumente Bezug nehmen
In einem Beschluss der Wohnungseigentümer kann zur Konkretisierung der getroffenen Regelung auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument Bezug genommen werden, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist. (BGH, Urteil v. 8.4.2016, V ZR 104/15) Mehr
Unterschrift des Verwalters kann trotz qualifizierter Protokollierungsklausel ausreichen
Die Teilungserklärung kann die Gültigkeit von Beschlüssen von der Unterzeichnung des Versammlungsprotokolls durch zwei Wohnungseigentümer abhängig machen. Ausnahmsweise kann aber trotz einer solchen qualifizierten Protokollierungsklausel die Unterschrift des Verwalters ausreichen. (BGH, Urteil v. 25.9.2015, V ZR 203/14) Mehr
Kopfprinzip für Änderung der Kostenverteilung nicht zwingend
Auch bei Abstimmungen über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ist das gesetzliche Kopfprinzip nicht zwingend. Sofern ein anderes Stimmprinzip (z. B. Objektprinzip) vereinbart ist, gilt dieses. (BGH, Urteil v. 10.7.2015, V ZR 198/14) Mehr
Zum Ausschluss vom Stimmrecht in der Eigentümerversammlung
Ein Wohnungseigentümer ist vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn er einen Prozess gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und in der Eigentümerversammlung über verfahrensbezogene Maßnahmen abgestimmt wird. (BGH, Urteil v. 6.12.2013, V ZR 85/13) Mehr
Fehlende Ladung eines Eigentümers macht Beschlüsse nicht nichtig
Wird ein Wohnungseigentümer nicht zu einer Eigentümerversammlung eingeladen, führt dies in der Regel nur dazu, dass die dort gefassten Beschlüsse anfechtbar sind, nicht aber zur Nichtigkeit der Beschlüsse. (BGH, Urteil v. 20.7.2012, V ZR 235/11) Mehr
Wohnungseigentümer kann Stimme nicht zurücknehmen
Ein Wohnungseigentümer kann eine in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nicht mehr widerrufen, sobald diese beim Versammlungsleiter zugegangen ist. (BGH, Urteil v. 13.7.2012, V ZR 254/11) Mehr
Wohnungsaufteilung vermehrt Stimmrechte nicht
Durch die Aufteilung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung der anderen Eigentümer und die Veräußerung der neuen Einheiten an Dritte entstehen bei Geltung des Kopfstimmrechts keine weiteren Stimmrechte. (BGH, Urteil v. 27.4.2012, V ZR 211/11) Mehr
Kopfprinzip für Verwalterwahl nicht zwingend
Ist für die Abstimmung in der Eigentümerversammlung das gesetzliche Kopfprinzip durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- oder des Wertprinzips abbedungen, gilt das vereinbarte Stimmprinzip auch für Bestellung und Abberufung des Verwalters. Hieran hat sich durch die WEG-Reform nichts geändert. (BGH, Urteil v. 28.10.2011, V ZR 253/10) Mehr
Stimmverbot nur in engen Grenzen
Ein Wohnungseigentümer ist nur dann wegen eines gegen ihn gerichteten Rechtsstreits vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn der Beschluss verfahrensrechtliche Maßnahmen betrifft. Dass der Beschluss inhaltlich Auswirkungen auf den Rechtsstreit hat oder haben kann, genügt nicht für einen Stimmrechtsausschluss. (BGH, Urteil v. 14.10.2011, V ZR 56/11) Mehr
Ort einer Eigentümerversammlung darf nicht spontan verlegt werden
Wenn sich Wohnungseigentümer schriftlich darauf geeinigt haben, wann und wo eine Eigentümerversammlung abgehalten werden soll, darf der Ort dieser Versammlung nicht einseitig geändert werden. (BGH, Urteil v. 10.6.2011, V ZR 222/10) Mehr
Kein Versammlungs- und Stimmrechtsausschluss bei Wohngeldverzug
Ein Wohnungseigentümer, der mit Hausgeldzahlungen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden. (BGH, Urteil v. 10.12.2010, V ZR 60/10) Mehr
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