Art. 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(Änderungsbestimmungen)
Art. 2
(außer Kraft)
Art. 3 Gesetz zur Regelung der Miethöhe
(Änderungsbestimmungen)
Art. 4 [bis 24.04.2006]
Art. 5 [bis 24.04.2006]
Art. 6 [bis 24.04.2006]
Art. 7 Berlin-Klausel
(gegenstandslos)
Art. 8 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
(2) 1Soweit das Mieterschutzgesetz noch in Geltung ist, treten die Artikel 1 bis 4 mit dessen Außerkrafttreten in Kraft. 2Das Inkrafttreten des Artikels 5 nach Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.
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