Sicherlich nicht verkehrt ist es, den Mieter bereits in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass er das Risiko einer kostenträchtigen Räumungsklage eingeht, wenn er das Objekt nicht fristgemäß räumt.

 

Mustertextbaustein: Klageandrohung

(...)

Für den Fall der nicht fristgemäßen Räumung der Wohnung mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Erhebung einer Räumungsklage gegen Sie droht. Eine derartige Klage wäre mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die Sie zu tragen hätten. Im Übrigen wären Sie zusätzlich verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB zu zahlen.

(...)

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