Die Förderung erfolgt für angemessene Zeiträume im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft in einem offenen und transparenten Verfahren unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots durch

 

1.

Fördermittel, die aus dem Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg und von der Hamburgische Investitions- und Förderbank bereitgestellt werden, um Darlehen zu Vorzugsbedingungen, auch zur nachstelligen Finanzierung, sowie Zuschüsse zu gewähren,

 

2.

Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie

 

3.

Bereitstellung von verbilligtem Bauland.

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