Die wesentlichen Regelungen über die Anrechnung von Raumteilen nach der WoFlV im Vergleich mit den Regelungen der §§ 42 bis 44 der II. BV sind Folgende (in alphabetischer Folge):

 
Raumteil Regelung nach WoFlV Regelung nach II. BV
Abstellraum außerhalb der Wohnung zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Badewanne Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Balkon anrechenbar mit ¼ der Grundfläche anrechenbar bis zu ½
bauordnungswidrige Räume zählen nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Bodenraum zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Dachgarten anrechenbar mit ¼ der Grundfläche anrechenbar bis zu ½
Duschwanne Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Einbaumöbel Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV, falls Grundfläche mind. 0,5 m2
Fensterbekleidung/-umrahmung zählt zur Wohnfläche wie WoFlV
Fensternischen, nicht bis zum Fußboden reichend und weniger als 0,13 m tief zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Garage zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Geschäftsräume zählen nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Heizgerät Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Heizungsraum zählt nicht zur Wohnfläche keine Regelung
Herd Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Hobbyraum anrechenbar mit ½ der Grundfläche keine Regelung
Keller zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Klimagerät Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Loggia anrechenbar mit ¼ der Grundfläche anrechenbar bis zu ½
Öfen Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Pfeiler zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Höhe über 1,5 m und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt zählt nicht zur Wohnfläche, falls der Pfeiler raumhoch ist und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt
Raumteile, Höhe mind. 2 m zählt voll zur Wohnfläche wie WoFlV
Raumteile, Höhe zwischen 1 m und 2 m zählt mit ½ der Grundfläche zur Wohnfläche wie WoFlV
Raumteile, Höhe unter 1 m zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Raumteiler, bewegliche Stellfläche gehört zur Wohnfläche keine Regelung
Säule zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Höhe über 1,5 m und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Säule raumhoch ist und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt
Scheuerleisten Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Schornstein zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Höhe über 1,5 m und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt zählt nicht zur Wohnfläche, falls der Schornstein raumhoch ist und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt
Schwimmbad zählt mit ½ der Grundfläche zur Wohnfläche wie WoFlV
Terrasse anrechenbar mit ¼ der Grundfläche anrechenbar bis zu ½, falls die Terrasse "gedeckt" (d. h. vor fremden Blicken geschützt) ist
Treppe zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Treppe über drei Steigungen hat. Auch Treppenabsätze zählen dann nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Trockenraum zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Türbekleidung/-umrahmung zählt zur Wohnfläche wie WoFlV
Türnischen zählen nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Wandnischen, offene zählen nicht zur Wohnfläche, falls sie nicht bis zum Fußboden reichen und weniger als 0,13 m tief sind wie WoFlV
Waschküche zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Wintergarten zählt mit ½ der Grundfläche zur Wohnfläche wie WoFlV
 
Praxis-Tipp

Keine individuellen Änderungen

Vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und regeln Sie insoweit gar nichts! Eine Wohnung wird angemietet, weil sie einem gefällt und genug Platz für das Inventar hat, nicht ob hier die Wohnungsgröße nach DIN oder WoFlV ermittelt wurde.

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