Hierzu gehören alle durch den Erwerb des Grundstücks verursachten Nebenkosten, z. B.

  • Gerichts- und Notarkosten,
  • Maklerprovisionen,
  • Grunderwerbsteuern,
  • Vermessungskosten,
  • Gebühren für Wertberechnungen und amtliche Genehmigungen,
  • Kosten der Bodenuntersuchung zur Beurteilung des Grundstückswerts.

Zu den Erwerbskosten gehören auch Kosten, die im Zusammenhang mit einer das Baugrundstück betreffenden freiwilligen oder gesetzlich geregelten Umlegung, Zusammenlegung oder Grenzregelung (Bodenordnung) entstehen, außer den Verwaltungskosten des Bauherrn.

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