§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. wird mangels jeglicher Praxisrelevanz im Interesse der Rechtsvereinfachung gestrichen. Auch im Fall der Zerstörung der Wohnanlage bedarf es deshalb in Zukunft einer Aufhebung.
WEG a. F. | WEG n. F. |
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher |
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher |
(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen:
|
(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen:
|
Mangels jeglicher Praxisrelevanz soll § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. im Interesse der Rechtsvereinfachung gestrichen werden. Auch im Fall der Zerstörung der Wohnanlage bedarf es deshalb einer Aufhebung im Sinne von Nr. 1. Die bisherige Nr. 3 tritt konsequenterweise an die Stelle der aufgehobenen Nr. 2.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen