Überblick

Das neue Jahr ist angebrochen: Was ändert sich 2022 für Wohneigentümer und Vermieter? Welche Gesetze und Verordnungen werden gelten? Und wofür gibt es staatliche Förderungen? Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Wohneigentümer und Vermieter müssen sich 2022 auf zahlreiche Änderungen einstellen. Die Grundsteuerreform muss umgesetzt werden, die KfW-Förderung nach dem Effizienzhausstandard 55 läuft aus, der Zensus 2022 kommt und die novellierte Heizkostenverordnung könnte zusätzliche Kosten mit sich bringen. Darauf weist unter anderem der Branchenverband IVD hin. Was bringt das neue Jahr?

Förderung: Was kommt, was geht?

Die etablierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird 2022 fortgeführt. Die Gelder werden wie bisher von der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt.

Weniger erfreulich für die Immobilienbranche: Am 24.1.2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) plötzlich und ohne Vorwarnung gestoppt. Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW wurden nicht mehr bewilligt. Ein Grund war die enorme Antragsflut, die im Januar noch einmal erheblich an Dynamik gewonnen hatte – insbesondere für die Neubauförderung.

In der Frage, wie mit bereits vorliegenden – noch nicht zugesagten – 24.000 Anträgen verfahren werden soll, einigten sich die beteiligten Ministerien (Wirtschaft und Finanzen) am 1.2.2022 doch noch auf einen Kompromiss: Alle Anträge, die vor dem Förderstopp am 24.1.2022 gestellt worden sind, werden nun nach den alten Kriterien bearbeitet. Es geht um die Unterstützung für private, aber auch kommunale Bauherren, die eine staatliche Förderung fest eingeplant hatten.

Ein neues Förderprogramm will der Wirtschaftsminister auch aufsetzen: Das umfasst Sanierungen und Neubauten für besonders effiziente Häuser nach dem KfW-40-Standard (EH40). Dafür wird es aber nur reduzierte Fördersummen geben. Das Programm läuft bis Ende 2022 und ist auf 1 Mrd. Euro gedeckelt.

Außerdem wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung eine KfW-Förderung für eine private Starkregen- und Hochwasservorsorge angekündigt – ob diese 2022 startet, ist allerdings noch offen.

Zensus 2022: Eigentümer und Verwalter in der Pflicht

Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt: Neben der "Volkszählung" werden auch der Gebäude- und Wohnungsbestand und Details zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften müssen Angaben zu den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen sowie zu Namen und zur Anzahl der Bewohner machen.

Grundsteuer: Reform im Anmarsch

Die neue Grundsteuer gilt zwar erst ab 1.1.2025, aber Eigentümer von Grundstücken müssen bereits zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine entsprechende Feststellungserklärung abgeben. Die Erklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER übermittelt werden. "Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies bald beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt", sagt Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des IVD. Bei Eigentumswohnungen sind die einzelnen Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.

Telekommunikationsgesetz: Aus für Umlagefähigkeit

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung ist damit abgeschafft. Für Hausverteilnetze, die nach dem 1.12.2021 errichtet wurden, können die Kosten ab sofort nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2024 – diese hat der BGH (Urteil v. 18.11.2021, I ZR 106/20) im alten Jahr noch bestätigt.

Solarpflicht: In Baden-Württemberg wird's ernst

Einzelne Bundesländer haben im vergangenen Jahr noch gesetzliche Vorgaben zur Installation von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen für Neubauten sowie bei umfangreicheren Dachsanierungen auf den Weg gebracht. Seit dem 1.1.2022 gilt eine solche Pflicht in Baden-Württemberg für neue Nichtwohngebäude, ab dem 1.5.2022 auch für neue Wohngebäude. Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben den Start einer Solarpflicht ab 2023 beschlossen. Pläne gibt es auch in Bremen und Niedersachsen. Der IVD erwartet, dass es bald auch eine bundesgesetzliche Regelung geben wird. Spannend wird auch sein, inwieweit Wirtschaftsminister Robert Habeck hier auf Bundesebene für Beschleunigung sorgen wird. Angekündigt hat er es jedenfalls.

Mietspiegel: Einheitliche Vorgaben ab Juli 2022

Mit der Reform des Mietspiegelrechts, die am 1.7.2022 in Kraft tritt, werden einheitliche Regelungen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt. So soll eine rechtssichere und fundierte Wiedergabe der ortüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Die Daten müssen regelmäßig durch Umfragen ermittelt werden – die Teilnahme ist für Mieter und Vermieter Pflicht.

Heizkostenverordnung mit neuen Pflichtangaben

Seit dem 1...

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